Seit wenigen Tagen betreibt das BMI das Datenportal GovData. Anders als die Vorbilder aus den USA und Großbritannien gibt es allerdings keine Aufschlüsse über Grippegebiete und Kriminalitätsschwerpunkte. Man erfährt stattdessen die Standorte der Rostocker Mülleimer und die Öffnungszeiten von Tierheilpraktikern. Experten sehen die Informationsfreiheit dadurch noch nicht wesentlich gestärkt.
Ob Radioaktivitätswerte für Berlin, die Öffnungszeiten Bremer Tierheilpraktiker oder der Bundeshaushalt für das Jahr 2013. Daten der öffentlichen Verwaltung sind jetzt mit wenigen Klicks für jeden auf dem neuen Datenportal für Deutschland GovData abrufbar. Herausgeber ist das Bundesministerium des Inneren (BMI), das mithilfe des Fraunhofer Instituts das Pilotprojekt gestartet hat, auf dem zunächst übersichtliche 1.000 Datensätze zur Verfügung stehen.
Die Adressen, Messwerte und Lagepläne sind größtenteils Rohdaten. Wer auf der Suche nach interessanten Schätzen ist, findet noch unbearbeitete Datenkolonnen, die für den Laien manchmal unverständliche Zahlenreihen bergen, für die professionelle Verarbeitung aber wertvolle Möglichkeiten.
Ein wertvoller Rohstoff
Dass solche Rohdaten zugleich Rohstoffe sind verdeutlicht eine aktuelle Studie, auf die sich auch die EU-Kommission beruft. Danach wird der Gesamtmarkt für Informationen aus dem öffentlichen Sektor 2008 auf 26 Milliarden Euro geschätzt.
Wertvoll können diese Informationen zum Beispiel für Start-up-Unternehmen sein, die sich so einen Überblick über das wirtschaftliche Potential und mögliche Konkurrenten verschaffen können. Aber auch Journalisten und Bürgerinitiativen kann das Portal ihre Recherche erleichtern. Eine mühsame Suche nach Daten auf verschiedenen Verwaltungsebenen und für unterschiedliche Regionen ist damit vorbei. "Hierin liegt der Mehrwert von GovData", so ein Sprecher des BMI. Also ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer offenen Verwaltung, einem Open Data Government?
Die Ähnlichkeit des neuen Portalnamens mit der amerikanischen Regierungsplattform www.data.gov oder der britischen www.data.gov.uk ist wohl kaum zufällig. Die Vorbilder existieren schon seit 2009 und informieren über Grippegebiete bis hin zu Verbrechensschwerpunkten. Dagegen wirkt GovData mit seinen Angaben zu den Standorten der Abfallbehälter in der Hansestadt Roststock ziemlich deutsch.
Obwohl das Portal bereits seit einer Woche online sein sollte, war es die ersten Tage wegen Serverproblemen nicht zu erreichen. Ob technisches Versagen oder überraschend hohe Besucherzahlen dafür verantwortlich waren, bleibt offen.
Akteninhalte kommen in Bewegung
Staatliche Daten und Informationen, die früher kilometerlang zwischen Aktendeckeln lagerten, waren für eine interessierte Öffentlichkeit und Wirtschaft totes Wissen. Seit Daten ohne erhebliche Kosten generiert und vor allem unbegrenzt gespeichert werden können, ist das staatliche Wissen in Bewegung gekommen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar fasst das so zusammen: "Transparenz sollte zur Regel, Verschwiegenheit und Geheimhaltung zur Ausnahme werden."
Allerdings sieht er die Bemühungen des Bundes und der Länder um Open Data Government auch kritisch. § 11 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichte die Behörden, geeignete Informationen in elektronischer Form allgemein zugänglich zu machen. Vor diesem Hintergrund sei das Portal noch ausbaufähig.
Das Konzept sei außerdem zu wenig mit den gesetzlichen Auskunftsansprüchen der Bürger nach den Informationsfreiheits- und Pressegesetzen verknüpft. Streitigkeiten entstehen immer wieder wenn Behörden ihr Wissen nicht teilen wollen. Zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht einem Journalisten der Bildzeitung in einem Streit mit dem Bundesnachrichtendienst einen unmittelbaren Auskunftsanspruch aus dem Grundgesetz zugesprochen. Zugleich hat das Gericht aber festgestellt, dass die Pflichten der Behörde nicht allzu weit reichen. So muss sie nur Auskunft über die Informationen geben, die ihr aktuell vorliegen und keine zusätzlichen Erkundigungen anstellen. Open Data Government könnte Journalisten künftig in die Lage versetzen, sich nicht mehr auf die Behörden verlassen zu müssen, sondern die Quellen selbst auszuwerten.
Die wirklich interessanten Daten sind noch nicht zugänglich
Das BMI geht davon aus, dass es für seine Plattform keine gesetzliche Grundlage braucht. Zwar steht in den Nutzungshinweisen etwas von einem "Vertrag" zwischen "Betreiber" und "Nutzer". Dabei handelt es sich aber wohl um ein redaktionelles Versehen, ein typischer Disclaimer-Baustein der ungewollt in die Bedingungen geraten ist. Laut BMI soll das Portal denn auch öffentlich-rechtlich betrieben werden.
Problematisch ist natürlich, dass bisher längst nicht alle Daten öffentlich zugänglich sind, auf die es Journalisten und Bürgerinitiativen ankommt. Gerade wenn es um die andauernden Großprojekten am Stuttgarter Bahnhof, der Hamburger Elbphilharmonie oder dem neuen Flughafen Berlin Brandenburg geht. Was deutsche Behörden bisher veröffentlichen, nennen Open-Data-Aktivisten "Schnarchdaten".
Eine wesentliche Hürde auf dem Weg zu einer wirklich offenen Datenverwaltung sind die Lizenzbestimmungen. Sie legen fest, unter welchen Umständen die Daten kommerziell genutzt, bearbeitet und verbreitet werden dürfen.
Daten dürfen nicht ungewollt Rückschlüsse auf Personen zulassen
Das Portal GovData macht selbst keine neuen Daten zugänglich. Es verlinkt nur auf andere offene Datenportale in Hamburg, Berlin oder Moers am Niederrhein, die nach Auskunft des BMI für die Richtigkeit der Daten selbst haften. "Das ist zulässig, solange der Staat die institutionelle Grenze des Staatshaftungsrechts, nämlich die grundsätzliche Verpflichtung zur Haftung für die von seinen Amtsträgern schuldhaft verursachten Schäden nicht infrage stellt", sagt der Verwaltungswissenschaftler und Staatsrechtler Mario Martini aus Speyer. Er zweifelt auch daran, ob im Moment das Datenportal für den Laien wirklich hilfreicher ist als das Suchfeld bei Google. "In einem Jahr wird das sicher aber anders aussehen."
Grenzen setzt dem neuen Portal auch das Datenschutzrecht, um den Einzelnen vor Verletzungen seiner Persönlichkeitsrechte zu schützen. Die Daten dürfen keine ungewollten Rückschlüsse auf natürliche Personen zulassen.
Die Daten bei GovData werden von den Behörden freiwillig zur Verfügung gestellt. Einen strengeren Ansatz verfolgt die Stadt Hamburg mit ihrem neuen Transparenzgesetz. Seit letztem Jahr sind die Behörden der Hansestadt danach sogar verpflichtet, ihre Daten zu veröffentlichen.
Auch die Europäische Kommission hat bereits ein eigenes Datenportal. GovData könnte so selbst in naher Zukunft zu einer Zwischenstation für Daten aus Deutschland werden.
Markus Sehl, GovData: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8233 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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