Familienrecht auf europäisch: Resi­denz weicht dem Wechsel

von Karin Susanne Delerue

27.06.2016

Familienrecht, ganz neu? Nach einer Resolution der parlamentarischen Versammlung des Europarats sollen Eltern die Kinderbetreuung bei einer Trennung paritätisch aufteilen. Damit würde sich einiges ändern, so Karin Susanne Delerue.*

 

In ihrer Sitzung vom 2. Oktober 2015 verabschiedete die parlamentarische Versammlung des Europarates in Straßburg eine Resolution [2079 (2015)], die das deutsche Familienrecht in dessen Grundprinzipien erschüttern könnte: Von den Mitgliedstaaten in einem Verhältnis von 46 Ja-Stimmen zu 0 Gegenstimmen wurde dort die Verankerung des sogenannten Wechselmodells als künftigem Betreuungsmodell für Kinder getrenntlebender Eltern als Gestaltungsauftrag für die Zukunft beschlossen.

Diese Veränderung wäre ein erheblicher Einschnitt in die in Deutschland vorherrschende Praxis, die Betreuung im "Residenzmodell" als Regelfall anzusehen. Derzeit werden noch in der überwiegenden Anzahl der Fälle Kinder getrennter Eltern durch einen Elternteil – häufig die Mutter – betreut, währen der andere Elternteil in seiner Betreuungsleistung auf Umgangstermine reduziert ist. Zugenommen hat jedoch in den vergangenen Jahren bei nichtstreitigen Trennungen die Praxis, dass die Kinder auch nach der Trennung von beiden Elternteilen zu gleichen Anteilen, also "paritätisch" betreut werden.

Paritätische Betreuung bisher oft erst nach teuren Verfahren

Die Einforderung der paritätischen Betreuung gelingt bei streitigen Auseinandersetzungen derzeit nur über den Rechtsweg – häufig im Rahmen von teuren und komplizierten Sorgerechtsverfahren, in denen die Betreuungsregelung durch Sachverständige beurteilt wird. An die Qualität dieser Gutachten wird seit der

Initiative des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz aus dem Jahr 2014
Zitiervorschlag

Familienrecht auf europäisch: . In: Legal Tribune Online, 27.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19661 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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