Nicht die Ehe, sondern Kinder sollen nach Plänen der SPD künftig entscheidend sein für die Steuerlast. So hat es die Partei in einem Leitantrag für den Bundesparteitag im Dezember festgelegt.
Die Pressemitteilung des SPD Bundesvorstands beginnt pathetisch: "Für die allermeisten Menschen bedeuten Familie und Kinder Glück und Erfüllung." Die Partei wolle, dass Eltern Familie und Beruf als doppeltes Glück und nicht als Doppelbelastung empfinden könnten – und präsentiert in der Folge eine umso weniger pathetische Reform des Ehegattensplittings.
Beim klassischen Ehegattensplitting in der bisher geltenden Form werden die Einkommen der Ehepartner schlichtweg zusammengerechnet, ohne dass dabei schon Kinder berücksichtigt werden, und dann halbiert. Rechtsgrundlage ist § 32a Abs. 5 EStG. Nach dem halbierten Einkommen wird die Einkommensteuer abgelesen und wieder verdoppelt.
Der Effekt ist einfach erklärt: Das Ehepaar hat den gleichen Steuersatz wie ein halb so hohes Einkommen eines Unverheirateten. Darüber hinaus weisen Kritiker darauf hin, dass dieses Verfahren faktisch einseitig zu Lasten des geringer verdienenden Ehegatten geht, was in der Regel die Ehefrau sei.
Die Splittingvorteile erhalte nämlich allein der Besserverdienende in der Klasse III, während der geringer verdienende Ehepartner in der Steuerklasse V angesiedelt sei. Wer wie viel in einer Ehe verdient, macht aber einen erheblichen Unterschied. Denn das Familienrecht geht davon aus, dass grundsätzlich jeder Ehegatte über sein Vermögen und seine Einkünfte verfügen kann.
Pläne: Splitting für Familien
Die nun von der SPD vorgeschlagene Variante soll an die Stelle des Ehegattensplittings ein Familiensplitting mit einer Kinderkomponente setzen. Damit sollen Kinder zum Kriterium der steuerlichen Förderung gemacht werden.
Alle Eltern würden profitieren, versprechen die Sozialdemokraten. Und zwar unabhängig davon, ob sie verheiratet, unverheiratet oder alleinerziehend sind. "Es soll ein gerechtes Steuersystem entstehen, das Eltern mit kleinem und geringem Einkommen nicht schlechter stellt als Eltern mit hohem Einkommen."
Zudem arbeite die SPD an einer zielgenaueren Förderung von Alleinerziehenden, damit diese von ihrem Einkommen besser leben könnten. Mit einem Steuerabzug anstelle des Entlastungsbetrags sollen Alleinerziehende mehr Netto vom Brutto erhalten. Bestandschutz sollen die Paare erhalten, die das Splitting bereits nutzen.
Familienrechtlerin: "Bedingt richtige Richtung"
"Diesen Bestandschutz muss man natürlich in Frage stellen", sagt Jutta Wagner, Fachanwältin für Familienrecht sowie Notarin in Berlin und vormals Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes. Beim Blick auf das Armutsrisiko von Alleinerziehenden und die zunehmende Zahl von Kindern mit Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, sei es aber zumindest richtig, der "falschen Subvention von mittleren und gehobenen Einkommen" ein Ende zu setzen. Mit den gesellschaftlichen Entwicklungen vertrage sich das völlig unzeitgemäße Modell des Ehegattensplittings jedenfalls nicht mehr.
Schon einmal hatte sich die SPD an das Ehegattensplitting heran gewagt, im Bundestagswahlkampf 2013. Und ist damit kräftig auf die Nase gefallen, weil sie mit ihren Plänen zu einer Abschmelzung des Ehegattensplittings vor allem die Ober- und Mittelschicht stärker belastet hätte.
Tanja Podolski, Ehegattensplitting: . In: Legal Tribune Online, 22.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17300 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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