Das Bundeswirtschaftsministerium hat Eckpunkte für ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz vorgelegt. Die Eckpunkte haben viele gute Ansätze, findet Sebastian Roßner - ein wesentliches, altbekanntes Problem löse es aber nicht.
Die rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe ist in Karlsruhe mit ihrer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Der BGH muss sich somit nicht noch einmal mit ihrer Revision befassen - vielleicht aber der EGMR.
Wer Völkermord oder Kriegsverbrechen öffentlich "gröblich" verharmlost, dem drohen künftig bis zu drei Jahre Haft wegen Volksverhetzung. Eine entsprechende Ausweitung von § 130 StGB beschloss die Ampel am Donnerstagabend im Bundestag.
Die Eckpunkte aus dem BMG zur Cannabis-Legalisierung sorgen für Wirbel. Bislang v.a. wegen geplanter THC-Grenzwerte. Interessanter aber ist: Die internationale Rechtslage bereitet der Bundesregierung offenbar erhebliche Bauchschmerzen.
Wer online Geld verspielt hat, kann die Verluste zurückfordern, auch wenn er wusste, dass das Angebot illegal war. Die BGB-Norm müsse teleologisch reduziert werden, entschied das OLG München in bislang beispielloser Klarheit.
Bis zur geplanten Cannabis-Legalisierung in Deutschland werden Konsumenten durch die Strafandrohung im BtMG weiter kriminalisiert. Aktivist und Richter Andreas Müller fordert deshalb von der Ampel kurzfristig eine Gesetzesänderung.
Viele Medien berichten, Scholz habe den Weiterbetrieb von drei AKWs "angeordnet". Doch wie weit reicht die Richtlinienkompetenz wirklich? Patrick Heinemann über einen Staatsrechtsklassiker und warum den Grünen die Machtwortinszenierung gut passt.
Der GBA verfolgt "worst crimes of humanity" weltweit. Allerdings können sich die Opfer der Völkerstraftaten nicht als Nebenkläger am Prozess in Deutschland beteiligen. Das will Hamburg ändern und bringt vor der JuMiKo einen Vorschlag ein.