Ex-US-Präsident auf der Anklagebank: Wofür wird Trump ange­klagt?

von Benedikt Gremminger

31.03.2023

Gegen Donald Trump wurde am Donnerstag in New York die Anklage zugelassen. Worum geht es in diesem Verfahren? Und welche nächsten Schritte stehen Trump in dem Verfahren nun bevor? Antworten von Benedikt Gremminger.

Am Donnerstagnachmittag Ortszeit hat eine New Yorker Grand Jury nach entsprechender Empfehlung des Bezirksstaatsanwalts Alvin Bragg Anklage gegen Ex-US-Präsident Donald Trump zugelassen. Die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Trump betreffen laut ersten Medienberichten die Fälschung von Geschäftsunterlagen und einen Verstoß gegen Wahlkampffinanzierungsgesetze.

Trump wird nun – so sieht es das Strafprozessrecht im Bundesstaat New York vor – formell ins Gerichtsgebäude in Manhattan geladen, wo ihm die Anklage verlesen wird. Zum gesetzlich vorgeschriebenen Prozedere gehört dabei auch eine Registrierung von Trumps persönlichen Daten, inklusive Fingerabdrücke und der üblichen Fotografien. Nach aktuellen Medienberichten sollen diese Schritte bereits am kommenden Dienstag erfolgen. Eine Verhaftung steht Trump allerdings – anders als er noch in einem Social-Media-Beitrag vergangene Woche behauptete – nicht bevor. So gehen die meisten Beobachter davon aus, dass Trump das Gericht am Dienstag nach Registrierung und Anklageverlesung wieder verlassen und auf freiem Fuß bleiben wird.

Ein historischer Vorgang: Zum ersten Mal in der Geschichte der Vereinigten Staaten ist ein Strafverfahren gegen einen ehemaligen US-Präsidenten eröffnet worden.

Was wird Trump vorgeworfen?

Noch werden die konkreten Anklagegründe unter Verschluss gehalten. Die meisten Medienberichte und rechtlichen Analysen konzentrieren sich aber auf eine potenzielle "Fälschung von Geschäftsunterlagen mit Verwendungsabsicht für eine weitere Straftat" (Artikel 175.05; 175.10 New York Penal Law), was im Bundesstaat New York mit einer Haftstrafe von bis zu vier Jahren beschwert werden kann.

Das Verfahren gegen Trump hat eine brisante Vorgeschichte. Noch während seiner Zeit als Reality-TV-Star im Jahr 2006 soll Trump eine Affäre mit der Pornodarstellerin Stormy Daniels gehabt haben. Um diese Beziehung während des Höhepunktes des Wahlkampfs 2016 geheim zu halten, zahlte Trumps persönlicher Anwalt Michael Cohen im Oktober 2016 rund 130.000 Dollar als Teil einer Stillhaltevereinbarung an Daniels. Trump zahlte diese Summe 2017 für "rechtliche Dienstleistungen" an seinen Rechtsanwalt zurück, ohne dass jedoch ein Vertrag zwischen Trump und Cohen bestand oder Nachweise für anwaltliche Dienstleistungen existieren.

Michael Cohen wurde hierfür bereits im Dezember 2018 von einem Bundesgericht in New York zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Zu den Vorwürfen gegen Cohen gehörte damals auch die Leistung unzulässiger Wahlkampfhilfe zugunsten der Trump-Kampagne durch Zahlung von Schweigegeld an Stormy Daniels und Ex-Model Karen McDougal. Cohen hat seitdem wiederholt vor Gerichten gegen seinen früheren Auftraggeber Trump ausgesagt.

In diesem Verhalten von Trump sieht Bragg, der 2022 zum Bezirksstaatsanwalt von Manhattan gewählt wurde, daher eine Fälschung von Geschäftsunterlagen. Die Zahlung von 130.000 Dollar durch Anwalt Cohen an Daniels soll darüber hinaus unzulässige Wahlkampfspenden zugunsten von Trump gewesen sein, die gegen Wahlkampffinanzierungsgesetze verstoßen haben sollen.

Wie geht es nun für Trump weiter?

Die Anklageerhebung begründet erst einmal den formellen Beginn des Prozesses gegen Trump. Zum Beginn der Verhandlungen wird dann in einigen Monaten kommen. Trump bleibt derweil auch nach Anklageerhebung auf freiem Fuß. Zwar sieht das Prozessrecht in New York auch die Möglichkeit einer Untersuchungshaft vor. Im Verfahren gegen Trump fehlt es dafür aber an einem hinreichenden Haftgrund.

Die Erfolgsaussichten im Verfahren gegen Trump sind hierbei noch unklar. Die konkrete Kombination von Verstößen gegen Täuschungstatbestände und Wahlrechtsvorschriften wurde so von den Staatsanwälten in New York noch nie verfolgt, sodass unsicher ist, ob sie vor Gericht Bestand halten wird. Selbst als liberal geltende Beobachter bezweifeln darüber hinaus, ob man Trump den erforderlichen Vorsatz nachweisen kann. Auch die Einordnung der Schweigegeldzahlung an Daniels als illegale Wahlkampfspende wird als weitere Schwachstelle der Anklage eingeschätzt.

Ein weiteres Hindernis stellen zudem die Verjährungsvorschriften für die konkreten Straftatbestände dar. Grundsätzlich verjähren diese in zwei bzw. fünf Jahren und könnten somit bereits verjährt sein. Die Bezirksstaatsanwaltschaft könnte sich aber diesbezüglich auf eine besondere Ausnahmeregelung berufen, die die Verjährung bei Aufenthalt des Angeklagten außerhalb des Bundesstaates hemmt.

Trump: "Politische Hexenjagd"

Trump selbst wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe auf seiner Medienplattform Truth Social in einer Tirade an antisemitischen Beiträgen zurück und forderte seine Anhänger zum Protest gegen eine orchestrierte "politische Hexenjagd" auf.  Rückendeckung erhielt er dabei von vielen führenden republikanischen Politikern im US-Kongress, die bereits vor einigen Tagen einen warnenden Brandbrief an den Bezirksstaatsanwalt geschrieben hatten.

Das Strafverfahren im Bundesstaat New York ist dabei nur eine der rechtlichen Schwierigkeiten, in die Trump aktuell verstrickt ist. Ebenfalls im Bundesstaat New York hat Generalstaatsanwältin Letitia James im September eine zivilrechtliche Klage gegen Trump wegen Steuerbetrug eingereicht. Im Bundesstaat Georgia steht derweil die lokale Bezirksstaatsanwältin Fani Wallis vor einer Klageerhebung wegen Wahlbetrugs gegen Trump. Daneben laufen auf Bundesebene Ermittlungen gegen Trump wegen seiner Rolle im gescheiterten Sturm auf das Kapitol im Jahr 2021 sowie wegen möglichen unzulässigen Besitzes von vertraulichen Regierungsdokumenten.

Benedikt Gremminger studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn, zwischenzeitlich auch an der Université de Fribourg (Schweiz). Er schreibt regelmäßig für The New Federalist und The Brussels Times.

Anm. d. Red.: Text in der Version vom 12.04.2023, 15:55 Uhr, korrigiert wurde u.a. dass die Anklage bereits am Dienstag erhoben und am Donnerstag zugelassen wurde.

Zitiervorschlag

Ex-US-Präsident auf der Anklagebank: . In: Legal Tribune Online, 31.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51458 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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