Drogenbeauftragte zur Entkriminalisierung von Cannabis: "Kiffen ist nicht ok, es schadet!"

Interview von Hasso Suliak

20.04.2020

Am 20. April ist Welt-Marihuana-Tag. Um zwanzig nach vier nachmittags zünden sich Millionen von Cannabis-Liebhabern gleichzeitig einen Joint an. Die Bundesdrogenbeauftragte, Daniela Ludwig (CSU), hält von der Entkriminalisierung nichts.

LTO: Frau Ludwig, können Sie am internationalen Weed Day den deutschen Cannabis-Konsumenten Hoffnung machen, dass zum Kiffen irgendwann nicht mehr die Angst dazu gehört, von der Polizei erwischt zu werden? 

Daniela Ludwig: Ich muss die Szene leider enttäuschen. Kiffen aus Spaß an der Freud' wird auch in Zukunft nicht legal werden, da bin ich mir ziemlich sicher.

SPD-Vorschläge "anderthalb Seiten blumiger Konjunktiv"

Die SPD-Bundestagsfraktion hat eine Abkehr von der bisherigen Cannabis-Verbotspolitik in Deutschland beschlossen. In einem aktuellen Positionspapier fordert sie, dass künftig der Besitz kleiner Mengen Cannabis zum Eigengebrauch nicht mehr strafrechtlich verfolgt, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden soll. Was halten Sie davon?

Die Vorschläge der SPD bleiben sehr vage. Die Sozialdemokraten sagen nicht, was sie unter "kleinen Mengen" verstehen. Das wäre schon ein sehr wichtiger Punkt.

Auch lassen sie offen, wie eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet werden soll. Das können 100 Euro Ordnungsgeld sein, wenn man beim Kiffen erwischt wird, oder auch 10.000 Euro. Für Konsumenten dürfte das einen entscheidenden Unterschied machen. Jedenfalls: Von einem Positionspapier mit dem Titel "Cannabis: Neue Wege gehen!" hätte ich mehr erwartet als anderthalb DIN-A4-Seiten blumigen Konjunktiv.

Ihr Koalitionspartner bezeichnet die Kriminalisierung der Konsumenten als "zentrale Schwäche der bisherigen Cannabispolitik". Sie führe zu gesellschaftlicher Stigmatisierung, erschwere oder verhindere präventiv beratende und therapeutische Bearbeitung problematischer Konsummuster. Die dafür einzusetzenden hohen finanziellen und personellen Ressourcen fehlten zudem in der Verfolgung und Ahndung wirklicher Kriminalität. Ich vermute, das sind Argumente, die Sie nicht überzeugen können?

Daniela Ludwig (CSU)Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht. Prävention und Repression stehen nicht im Widerspruch, sondern sind zwei von vier bewährten Säulen der hiesigen Drogen- und Suchtpolitik.

Mir ist es sehr wichtig, dass wir die Säule der Prävention noch mehr stärken, indem offener über den nicht-medizinischen Konsum von Cannabis gesprochen und über die damit verbundenen nachteiligen Gesundheitsfolgen aufgeklärt wird. Jeder hat schon von Cannabis gehört, anders als bei Zigaretten und Alkohol sind die gesundheitlichen Risiken des Konsums in der Bevölkerung nicht hinreichend bekannt. Das will ich ändern.

Parallel dazu brauchen wir aber auch weiterhin Sanktionen bei Verstößen und erst Recht bei organisierter Drogenkriminalität. Langfristig wirksam ist immer ein Bündel von Maßnahmen gegenüber einem "Entweder-Oder" – das habe ich seit meinem Amtsantritt betont und werde es weiterhin tun.

"Reallabore in den Niederlanden und Portugal"

Würden Sie denn wenigstens Modellprojekte gutheißen, in denen die legale und regulierte Abgabe von Cannabis an Konsumenten erprobt werden kann?

Wir haben, so möchte ich es mal bezeichnen, "Reallabore" in den Niederlanden und in Portugal. Was soll es bringen, in Deutschland eine Abgabesituation zu simulieren, die mit ziemlicher Sicherheit die Kernprobleme – Gesundheits- und Jugendschutz, bessere Prävention, Schwarzmarkt - nicht lösen wird?

Wir haben unterschiedliche Eigenbedarfsmengen in den Bundesländern. Häufig höre ich: In Berlin darf man kiffen. Und jedes Mal sind die Leute überrascht, wenn ich sie aufkläre, dass es nicht erlaubt ist, sondern lediglich von der Strafverfolgung abgesehen werden kann.

Ich sehe in solchen Projekten weder einen wissenschaftlichen noch einen öffentlichen Nutzen.

"Wir brauchen mehr Youtube und Instagram, weniger Flyer"

Sowohl bei Jugendlichen als auch unter den Erwachsenen nimmt Cannabis seit Jahren unter den illegalen Drogen die prominenteste Rolle ein. Der Konsum bei Kindern und Jugendlichen steigt seit 2011 kontinuierlich an. Sie haben deshalb im vergangenen Monat eine "neue Cannabisprävention" angekündigt, die vor allem über Social-Media-Kanäle laufen soll. Wie wollen Sie Jugendliche im Internet von den Gefahren des Kiffens überzeugen?

Junge Menschen erreichen wir momentan nur schwer. Beim Thema Prävention brauchen wir wirklich einen Neustart. Bedeutet: Wir brauchen mehr Youtube und Instagram und weniger Flyer.

Sichtbarkeit und Kommunikation auf Augenhöhe sind hier die Stichworte. Da müssen wir uns dringend verbessern, weil die gesundheitlichen Risiken von Cannabis leider immer noch und immer wieder gesellschaftlich unterschätzt werden. In einem Wettbewerb habe ich dazu aufgerufen, in den neuen Medien Präventionsangebote zum Thema Cannabis zu entwickeln. Ich bin schon sehr gespannt auf die Vorschläge, das Thema ist mir wirklich wichtig.

In den Staaten, die die Cannabisabgabe legalisiert haben, gibt es auch strenge Regeln zum Zwecke des Jugendschutzes. In vielen US-Staaten beträgt das Mindestalter der Käufer 21 Jahre, in den Niederlanden kommt keiner unter 18 Jahren in einen Coffee-Shop. Welche Altersgrenze würden Sie favorisieren?

Diese Frage stellt sich mir nicht – warum auch? Wir müssen uns vor Augen halten, dass das menschliche Gehirn bis mindestens 21, viele Mediziner sprechen auch von 25 Jahren, noch nicht voll ausgereift ist. Das ist das eine.

Das andere ist das Signal, welches davon ausgeht, wenn Cannabis plötzlich legal erhältlich ist: Die Kids fühlen sich in ihrem Vorurteil bestätigt, dass es ok ist, zu kiffen, schließlich gibt es jetzt "richtige Läden". Aber: Kiffen ist nicht ok, es schadet! Kindern mehr als Erwachsenen. Der richtige Weg ist die Prävention, nicht die Legalisierung.

"Legale Abgabe würde Schwarzmarkt nicht austrocken"

In den vergangenen Jahren hat sich der berauschende Wirkstoffgehalt (THC) von Cannabis unter dem Dauerlicht künstlicher Plantagen massiv erhöht. Beim medizinischen Cannabis ist der THC-Gehalt wesentlich geringer. Was spricht dagegen, dass der Staat künftig als einziger Dealer die Cannabis-Konsumenten mit sauberem und gut verträglichem Gras versorgt?

Das funktioniert vielleicht in der Theorie, aber praktisch nicht. Eine staatlich erlaubte Cannabisabgabe führt nicht dazu, dass der Staat dadurch alleiniger "Dealer" wird und auch nicht dazu, dass Cannabis nur über staatliche Stellen von Konsumenten bezogen würde.

Beispiel Kanada: Dort finden der Anbau und der Vertrieb von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken unter umfangsreichen regulatorischen Bedingungen statt. Klingt erstmal überzeugend.

Fakt ist aber: Laut kanadischem Statistikbundesamt kaufen viele der Konsumenten die Droge weiterhin auf dem Schwarzmarkt. Einfach weil der Schwarzmarkt sich den legalen Konkurrenzangeboten angepasst hat. Die Schwarzmarktpreise sind seit der Legalisierung unter das Niveau des legalen Verkaufs gesunken, bei gleichzeitigem Anstieg des Wirkstoffgehalts. Ist das eine Entwicklung, die nachahmenswert ist? Ich denke nicht.

"Keine weitere Problemdroge legalisieren"

Schätzungen zufolge ist riskanter Alkoholkonsum oder der kombinierte Konsum von Alkohol und Tabak für mehr als 70.000 Todesfälle jährlich in Deutschland verantwortlich, von schweren gesundheitlichen Schäden ganz zu schweigen. Ist vor diesem Hintergrund die staatliche Verbotspolitik mit der "leichten" Droge Cannabis nicht völlig unverhältnismäßig?

Tabak und Alkohol sind gesundheitsschädlich und zu viel Konsum kann tödlich sein. Daran besteht überhaupt kein Zweifel. Die Gefährlichkeit von Alkohol und Tabak macht Cannabis aber nicht ungefährlich.

Das Abhängigkeitspotenzial liegt bei neun Prozent. 2010 waren 23.349 Patienten wegen Cannabis in stationärer bzw. ambulanter Behandlung, 2018 waren es 31.912 Personen. Die Schlussfolgerung muss doch lauten, dass wir verstärkt gegen den Tabak- und Alkoholmissbrauch vorgehen und nicht, dass wir eine weitere Problemdroge legalisieren.

Das Thema Cannabis wird in Kürze im Rahmen eines Normenkontrollantrags auch das Bundesverfassungsgericht befassen. 1994 waren die Verfassungsrichter noch nicht willens, das Verbot abzuschwächen. Haben Sie Sorge, dass sich in Karlsruhe der Wind gedreht haben könnte?

Halten Sie es für zielführend, über den Ausgang von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu spekulieren? Ich nicht.

Herzlichen Dank für das Gespräch, Frau Ludwig.

Zitiervorschlag

Drogenbeauftragte zur Entkriminalisierung von Cannabis: . In: Legal Tribune Online, 20.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41344 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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