Zusätzlich zu den bisherigen Kraftstoffsorten wird an deutschen Tankstellen bald schon Benzin mit einem Bioethanolanteil von bis zu 10 Prozent angeboten. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Langfristig wird herkömmliches Benzin vom Markt verschwinden. Doch verträgt jedes Auto den erhöhten Bioanteil im Kraftstoff?
Der Straßenverkehr ist für etwa 20 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Die EU hat deshalb beschlossen, den Anteil an Biokraftstoffen im Verkehrsbereich zu erhöhen, um den CO2-Gehalt der Autoabgase zu reduzieren und gleichzeitig die knapper werdenden Erdölreserven zu schonen (Richtlinien 98/70/EG und 2009/30/EG).
In Umsetzung dieser Vorgaben hatte Deutschland bereits zum 31. Januar 2009 die Beimischung von Biodiesel zum Dieselkraftstoff von 5 auf 7 % erhöht, indem die Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Kraftstoffqualitäts-Verordnung, 10. BImSchV) dementsprechend geändert wurde. Nunmehr soll – wie europarechtlich gefordert – auch beim Benzin der Bioanteil erhöht werden. Dies geschieht wiederum durch eine Änderung der 10. BImSchV. Der Bundesrat hat den Neuregelungen am vergangenen Freitag zugestimmt, so dass die Verordnung im Januar 2011 in Kraft treten kann.
Vorgesehen ist, dass ab Januar 2011 an den Tankstellen zusätzlich zu den bisherigen Benzinsorten Bio-Benzin mit bis zu 10 % Bioethanol angeboten wird. Die neuen Kraftstoffe werden mit E10 bezeichnet. "E" steht für Ethanol, die Zahl "10" für 10 %. Bisher betrug der Ethanolanteil im Benzin bis zu 5 %. Das neue Benzin wird an den Zapfsäulen deutlich gekennzeichnet, und zwar durch den Namen der Benzinsorte mit dem Zusatz "E10", also beispielsweise "Super E10".
Probleme für ältere Autos
Ethanol wird aus regenerativer Biomasse hergestellt, wobei Zuckerrüben, Kartoffeln, Getreide oder Mais die wichtigsten Rohstoffe sind. Problematisch ist, dass Ethanol eine korrosive Wirkung hat und daher vor allem ältere Fahrzeuge für die erhöhte Beimischung nicht ausgelegt sind. Davon betroffen sind etwa 10 % des Fahrzeugbestands in Deutschland. Neufahrzeuge sind dagegen in der Regel E10-tauglich.
Um die kontinuierliche Versorgung aller auf dem Markt befindlichen Fahrzeuge mit geeignetem Kraftstoff sicherzustellen, sieht die EU-Richtlinie 2009/30/EG bis mindestens 2013 den Erhalt von Bestandsschutzsorten vor. Der deutsche Verordnungsgeber stellt daher in der neuen Kraftstoffqualitäts-Verordnung sicher, dass an jeder Tankstelle zunächst weiterhin eine Sorte Kraftstoff angeboten wird, die problemlos von allen Fahrzeugen "vertragen" wird. Langfristig wird es neben Diesel aber nur noch Benzin E10 geben.
Da der neue Bio-Sprit nur in Modellen einsetzbar ist, die ausdrücklich vom Fahrzeughersteller dafür freigegeben sind, sollte jeder Autofahrer, der sich nicht sicher ist, ob sein Wagen E10-tauglich ist, beim Händler oder in einer Werkstatt nachfragen. Anderenfalls könnte bereits ein einmaliger Tankvorgang sehr teuer werden.
Der Autor Dr. Alfred Scheidler ist Oberregierungsrat in Neustadt an der Waldnaab und Autor zahlreicher Publikationen zum öffentlichen Recht.
Alfred Scheidler, Bundesrat verabschiedet Kraftstoffqualitäts-Verordnung: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2039 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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