Der Pakt für den Rechtsstaat oder das Forum Recht, die Rechtspflege ging zuletzt nicht leer aus. Nun brauchen die Anwälte eine Gebührenerhöhung, meint Cord Brügmann. Und Deutschland brauche Zahlen und Fakten zum Zugang zum Recht.
Deutschland bekommt eine neue Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz (oder einen neuen Bundesjustizminister). Während die Amtsinhaberin auf dem Sprung nach Brüssel ist, sollten die, die sich um Rechtspflege und Rechtsstaat kümmern, überlegen, welche Erwartungen sie in dieser Legislaturperiode noch an die Rechtspolitik haben.
Die Justiz ist in den vergangenen Monaten gut bedient worden: Der Pakt für den Rechtsstaat, prominent im Koalitionsvertrag versprochen, hat Stellen für Richter, Staatsanwälte sowie für weitere Justizbeschäftigte geschaffen. Das ist gut.
Außerdem wird ein Forum Recht kommen, und zwar nach Karlsruhe und nach Leipzig. Es ist zu wünschen, dass es ein lebendiger Begegnungsort auch für den internationalen Austausch wird. Denn unsere Rechtskultur wird geformt durch die Diskussion zwischen allen an der Rechtspflege Beteiligten und den Bürgern. Und natürlich erhält sie auch Impulse durch internationale Anregungen. Nicht zuletzt kann das Forum Recht eine Plattform werden, auf der wir gegenüber ausländischen Partnern für unser Rechtssystem werben.
Gesetzliche Gebühren sind auch Verbraucherschutz
Laut Koalitionsvertrag soll in diesem Jahr auch eine groß angelegte Kommunikationskampagne für den Rechtsstaat beginnen. Wie man hört, wird das bald der Fall sein. Dieser Imagekampagne ist viel Erfolg zu wünschen.
Also: Alles gut, Ziel erreicht? Nein. Die Anwaltschaft wartet seit geraumer Zeit auf eine Anpassung der gesetzlichen Gebühren. In einem Teil des Rechtsberatungsmarkts, vor allem in der außergerichtlichen Beratung, werden Honorare zwar frei ausgehandelt. Das ist auch richtig. Vor allem aber dort, wo es um Gerichtsverfahren geht, brauchen wir ein Gebührensystem. Das macht Prozessrisiken vorhersehbar.
Dieses System muss sich mit den allgemeinen Kosten mitentwickeln. Seit Jahren wurde es nicht verändert. Detailliert ausgearbeitete Vorschläge der Anwaltsorganisationen liegen auf dem Tisch. Die neue Justizministerin sollte sich dieses Projekt zu eigen machen, auch in ihrer Rolle als Verbraucherschutzministerin. Denn ein gutes Gebührensystem wirkt als Dämpfer gegen überhöhte Honorare, wie es sie in Ländern ohne Gebührenordnung gibt. Gesetzliche Gebühren sind also Verbraucherschutz.
Zugang zum Recht: Deutschland braucht eine Unmet-Legal-Needs-Studie
Auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt tummeln sich außerdem interessante Dienstleister, die die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um Menschen einen effizienten Zugang zum Recht zu ermöglichen. Die Diskussion zwischen diesen "Legal Techs" und der Anwaltschaft war zu Beginn der Legislatur noch konstruktiv und recht angstfrei.
Jetzt stehen sich Fraktionen gegenüber. Die einen wollen das Recht, das den Rechtsberatungsmarkt reguliert, entweder ganz so belassen, wie es traditionell galt und gilt. Die anderen möchten den Markt weitgehend liberalisieren, die Rechtsberatung für alle Dienstleister öffnen und die Regulierung der Qualität ganz dem Markt überlassen. Die neue Justizministerin, auch in ihrer Rolle als Verbraucherschutzministerin, könnte diese Diskussion moderieren und gestalten. Denn dem Gesetzgeber und auch dem Rechtsstaatsministerium BMJV muss es darum gehen, gute Rahmenbedingungen für den Zugang zum Recht im Zeitalter rasanter Digitalisierung zu setzen.
Die Diskussion um den Zugang zum Recht, bei dem es nicht nur um die Schwachen in der Gesellschaft, sondern immer auch um Rahmenbedingungen für erfolgreiches Unternehmertum geht, findet in Deutschland übrigens auf einem überraschend unklaren Fundament statt. Anders als international üblich haben Gesetzgeber, Justizministerium und Berufsvertreter keine gesicherten empirischen Grundlagen darüber, wo in der Gesellschaft ein unbefriedigter Rechtsberatungsbedarf existiert. Für eine Reihe von Berufen, die im öffentlichen Interesse reguliert sind, gibt es Unmet-Needs-Studien. Den deutschen Rechtsmarkt aber beobachten die Verantwortlichen seit Jahren nur durch die Brille der Rechtsberufe und nehmen – jedenfalls nicht über das Anekdotische hinaus – die Perspektive des rechtssuchenden Publikums nicht ein.
Das bedeutet, dass Menschen, die eigentlich Rechtsberatungsbedarf haben, aber nicht den Weg zu Anwälten und Gerichten finden, häufig alleine gelassen werden. Und das heißt auch, dass Möglichkeiten der Verbesserung anwaltlicher Angebote nicht erkannt werden. So genannte Unmet-Legal-Needs-Studien dienen in mehr als 40 Ländern Justizministerien, Parlamenten und Berufsorganisationen als Grundlage der faktenbasierten Politikgestaltung. Wie kaum ein anderes Vorhaben könnte eine Unmet-Legal-Needs-Studie des BMJV der Justiz- und der Verbraucherschutzpolitik dienen. Hoffen wir, dass mit einer neuen Ministerin wieder Schwung in die Rechtspolitik kommt.
Der Autor Cord Brügmann ist Rechtsanwalt. Er berät private Mandanten, internationale Organisationen und öffentliche Auftraggeber. Bis 2018 war er Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins.
Vor dem Wechsel im BMJV: . In: Legal Tribune Online, 31.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35703 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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