BGH hebt Kündigung vorläufig auf: Etappensieg für Raucher Friedhelm Adolfs

Pia Lorenz

18.02.2015

 

Nicht das Rauchen in der eigenen Wohnung steht vor Gericht

Die anstehende Räumung sei damit vorläufig vom Tisch, erklärt Dominik Schüller. "Erst nach einer neuen Entscheidungen könnte eine Räumung eingeleitet werden", so der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht aus Berlin. Er begrüßt die "zu recht hohen prozessualen Maßstäbe bei der Ermittlung und Bewertung des Sachverhalts - immerhin ist die Wohnung grundrechtlich geschützt."  

Der Fall von Adolfs war einer der ersten, in denen das Recht auf Rauch in der eigenen Wohnung öffentlichkeitswirksam zur Disposition von Gerichten stand. Seit dem Sommer 2013 ist viel geschehen, zumal der BGH im Januar 2015 zwischenzeitlich entschied, dass sogar das Rauchen auf dem eigenen Balkon an die Bedürfnisse der Nachbarn angepasst werden muss.

Adolfs' Fall ist als Grundsatzentscheidung aber gleich aus mehreren Gründen ungeeignet - auch wenn der passionierte Raucher vor der Verhandlung gegenüber der Nachrichtenagentur dpa erklärte, den Prozess nicht nur für sich, "sondern auch für die Allgemeinheit" zu führen.

Mietrechtler: Gute Chancen für die nächste Runde

Es ging von Beginn an nicht um die Frage, ob das Rauchen in den eigenen vier Wänden erlaubt ist - "das wird von niemanden bestritten", stellte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) im Vorfeld der Entscheidung klar. Auch aus Sicht von Fachanwalt Schüller handelt es sich - anders als bei der Entscheidung zum Rauchen auf dem Balkon - lediglich vordergründig um eine 'Raucherentscheidung'. "Der BGH hatte vielmehr die Frage zu klären, inwieweit der Mieter für aus seiner Wohnung dringende Gerüche verantwortlich gemacht werden kann und ob hierin eine Vertragsverletzung gesehen werden kann, die zu einer Kündigung berechtigt." Diese Frage könnte sich entsprechend auch bei Lärm oder anderen Immissionen stellen.

Auch Raucher Adolfs selbst sagte, es gehe gar nicht mehr ums Rauchen. Wenn er verliere, könne man wegen der damit verbundenen Geruchsbelästigungen im Flur wahrscheinlich irgendwann keinen Kohl mehr kochen.

Mietrechtler Schüller räumt dem Renter für die nächste Runde vor dem LG Düsseldorf gute Chancen ein: "Es kann sein, dass die Vermieterin den Nachweis einer erheblichen Vertragsverletzung in dem vom BGH geforderten Umfang nicht erbringen kann. Immerhin sind bereits zwei Jahre vergangen". Mit den bisherigen Beweismitteln werde es der Vermieterin wohl nicht gelingen, eine erhebliche Vertragsverletzung nachzuweisen. Seine Wohnungstür hat Friedhelm Adolfs, der täglich 15 Zigaretten raucht, mittlerweile abgedichtet.

Mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

Pia Lorenz, BGH hebt Kündigung vorläufig auf: . In: Legal Tribune Online, 18.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14719 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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