Freier Binnenraum "größte Errungenschaft der EU"
Keine Grenzkontrollen zwischen den EU-Mitgliedstaaten – eine der großen und weltweit bekannten Besonderheiten in der Europäischen Union. Umso befremdlicher dürfte es wirken, dass genau das nun Thema beim EuGH wurde. Hintergrund ist, dass Österreich im Jahr 2015 wegen der "Migrationskrise" Kontrollen an den Grenzen zu Ungarn und Slowenien einführte – und dann immer wieder verlängerte. Erst stützte sich das Land auf Empfehlungen des Rates der EU. Dann blieben diese Empfehlungen aber aus und Österreich machte auf eigene Initiative hin trotzdem weiter mit den Kontrollen.
Wenig verwunderlich landete das Vorgehen vor Gericht und letztendlich vor dem EuGH. Dieser hätte sich in seinem Urteil von April nun nicht klarer ausdrücken können: Der Raum ohne Binnengrenzen sei "die größte Errungenschaft der EU". Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen müsse daher stets die Ausnahme und das letzte Mittel sein, etwa bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit – aber dürfe nie länger als sechs Monate andauern.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 30.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50535 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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