"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit": 29 Beschäftigte eines Fotolabors aus Gelsenkirchen haben vor 40 Jahren einen wichtigen Sieg errungen. Ihnen stehen die gleichen übertariflichen Zulagen zu wie ihren männlichen Kollegen, so das BAG damals.
Seit Jahrzehnten streiten Frauen in Deutschland darum, bei identischer Beschäftigung genauso bezahlt zu werden wie Männer. 29 Fotolaborantinnen aus Gelsenkirchen haben in dieser Hinsicht vor 40 Jahren einen wichtigen Etappensieg errungen: Am 9. September 1981 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass die als "Heinze-Frauen" bundesweit bekannt gewordenen Beschäftigten des Fotolabors Heinze die gleichen übertariflichen Zulagen erhalten mussten wie die männlichen Angestellten (Urt. v. 09.09.1981, Az. 5 AZR 1182/79).
Die klagenden Frauen hatten zufällig herausgefunden, dass ihre Kollegen einen Zuschlag zum Tariflohn von in der Regel 1,50 Mark (umgerechnet 0,77 Euro) erhielten. Sie gingen dagegen leer aus oder erhielten eine deutlich niedrigere Zulage.
Unterstützt von ihrer Gewerkschaft zogen die Frauen durch alle Instanzen bis vor das BAG - begleitet von ungewöhnlich großer öffentlicher Aufmerksamkeit. "Aus der ganzen Bundesrepublik erhielten die Frauen Solidaritätsadressen", heißt es in einer Darstellung der Stadt Gelsenkirchen. Vor der Urteilsverkündung seien 7.000 Menschen zu einer Solidaritätskundgebung nach Kassel, dem damaligen Sitz des Gerichts, gekommen.
Bewusstsein für die Ungleichheit bei der Bezahlung
Die Entscheidung des Gerichts war eindeutig: Die Differenzierung der Zulagen nach Männern und Frauen sei eine von Art. 3 des Grundgesetzes (GG) verbotene Diskriminierung. Den Männern seien die Zulagen "deshalb gewährt worden, weil sie nicht bereit waren, zum Tariflohn zu arbeiten". Der Grundsatz der Lohngleichheit von Mann und Frau müsse auch bei Zulagen befolgt werden.
"Das war ein wichtiges Grundsatzurteil", ordnet Johanna Wenckebach, Leiterin des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, die Entscheidung von 1981 ein. "Noch entscheidender war aber die gesellschaftliche Wirkung": Die Forderung der Heinze-Frauen habe ein Bewusstsein für die bestehende Ungleichheit bei der Bezahlung geschaffen.
"Von voller Entgeltgleichheit noch immer recht weit entfernt"
Dennoch haben sich viele mit der Entscheidung verknüpfte Hoffnungen bis heute nicht erfüllt: "Auch 40 Jahre nach dem wegweisenden Urteil der so genannten Heinze-Frauen ist Deutschland von voller Entgeltgleichheit noch immer recht weit entfernt", sagt der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke. Zwar verbiete das Entgelttransparenzgesetz von 2017 ausdrücklich Benachteiligungen wegen des Geschlechts bei der Bezahlung, betont er. Bei der Antidiskriminierungsstelle berichteten aber immer wieder Frauen von gegenteiligen Erfahrungen.
Auch Wenckebach beurteilt die Entwicklung der vergangenen 40 Jahre kritisch. "Weder hat sich die Entgeltlücke geschlossen noch ist es für Frauen leichter geworden, ihre Rechte durchzusetzen". Den Heinze-Frauen stünde heutzutage zwar der Anspruch zu, nachzufragen, ob sie bei der Lohnzahlung diskriminiert werden. Aber das führe nicht automatisch zu Entgeltgleichheit. Die Ansprüche müssten weiter individuell durchgesetzt werden. "Einem solchen Spießrutenlauf im Lichte der Öffentlichkeit wollen sich viele Frauen nicht aussetzen", sagt Wenckebach. Deshalb sei ein Verbandsklagerecht notwendig, damit sich nicht einzelne Frauen Gerichtsverfahren stellen müssten. Außerdem müssten in den Betrieben verpflichtende Verfahren zur Prüfung von Verstößen gegen die Entgeltgleichheit eingeführt werden.
Strukturelle Gründe für Verdienstunterschiede
Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen – die sogenannte Gender Pay Gap – betrug nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr 18 Prozent. Frauen verdienten demnach durchschnittlich 4,16 Euro brutto je Stunde weniger.
Der Großteil des Verdienstunterschieds hat den Statistikern zufolge strukturelle Gründe: Frauen seien etwa häufiger in schlecht entlohnten Berufen tätig und erreichten seltener Führungspositionen. Außerdem arbeiteten sie öfter in Teilzeit und Minijobs. Aber selbst bei gleicher Tätigkeit und vergleichbarer Qualifikation hätten Frauen noch sechs Prozent weniger verdient als ihre männlichen Kollegen (sog. bereinigter Gender Pay Gap).
Das Interesse am Kampf der "Heinze-Frauen" hält bis heute an. Die ARD widmete ihnen im Jahr 2018 einen Fernseh-Spielfilm und in einer jüngst eröffneten Ausstellung zur Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalens ist der Arbeitskittel einer Laborantin zu sehen.
Finanziell gelohnt hat sich das Gerichtsverfahren für die Frauen aber wohl nicht. Zwar verpflichtete sich ihr Arbeitgeber in einem Vergleich auf Nachzahlungen von insgesamt etwa 100.000 Mark. Bald darauf ging das Unternehmen aber in Konkurs. Die mediale Aufmerksamkeit bleibt jedoch.
dpa (Claus Haffert)/fkr/LTO-Redaktion
40 Jahre Urteil zur Lohngleichheit: . In: Legal Tribune Online, 09.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45954 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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