Der Erbe des Stadtplan-Verlags soll einen Mord an einem Clifford-Chance-Anwalt beauftragt haben. Fast noch unglaublicher als diese Story mutet so manches im Verlauf des Strafverfahrens gegen Falk an. Am Donnerstag soll es ein Urteil geben.
Als der Prozess gegen Alexander Falk im August 2019 begann, gingen seine Verteidiger wohl noch davon aus, dass ihr Mandant schnell aus der Untersuchungshaft entlassen werden würde. Ein Jahr und zwei abgelehnte Anträge später sitzt der Unternehmer und Firmenerbe des Stadtplan-Verlags Falk noch immer in U-Haft. Seit Monaten faktisch in Isolationshaft, wegen Covid 19. Nach jedem Prozesstag muss Falk in Quarantäne - und weil recht regelmäßig etwa alle 14 Tage verhandelt wird, ist daraus praktisch Einzelhaft geworden. Kein Kontakt zu Mithäftlingen, keiner zur Familie.
Doch die Kammer will, das wurde im Verlauf der vergangenen Monate klar, Falk nicht aus der Untersuchungshaft entlassen. Dabei geht das Schwurgericht selbst - anders als noch zu Prozessbeginn - offenbar gar nicht mehr davon aus, dass Falk den Auftrag gab, einen Frankfurter Rechtsanwalt zu ermorden. Mittlerweile wurde der Vorwurf – aus bisher zumindest der Öffentlichkeit nicht bekannten Gründen – offenbar geändert, er lautet nun noch auf Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung. Wäre der Anklagevorwurf von Anfang an so erhoben worden, wäre das Schwurgericht gar nicht zuständig für die Tat, die die Staatsanwaltschaft Falk zur Last legt.
Doch nun ist es die 22. Strafkammer unter Leitung von Dr. Jörn Immerschmitt, die über Freiheit oder Haft für den Unternehmer entscheiden wird. Und am Tag vor den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung spricht viel dafür, dass sie Falk verurteilen wird. Die Frage wird dann wohl sein, ob solch ein Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hält.
Ein Tonband stellte sich inzwischen als manipuliert heraus, ein Zeuge der Anklage hat seine Aussage widerrufen, der andere sich in Widersprüche verstrickt. Mehrere Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen den Vorsitzenden Richter blieben erfolglos. Ein USB-Stick, auf dem ein Gespräch aufgezeichnet sein sollte, das Falk angeblich entlasten sollte, wurde zerbissen. Und über Wochen schaffte das Gericht es nicht, einen Beamer zu beschaffen. Es ist ein Verfahren, das absurder kaum hätte laufen können.
Vom White Collar Crime ins Hamburger Drogenmilieu
Der Millionenerbe und Internetunternehmer Falk sitzt schon seit September 2018 in Untersuchungshaft. Der Vorfall, um den es geht, liegt mittlerweile zehn Jahre zurück. Anfang 2010 wurde ein Prozessrechtler, Partner bei DLA Piper in Frankfurt, auf dem Weg in die Kanzlei angeschossen und schwer verletzt.
Aus kurzer Entfernung wurde auf den Anwalt geschossen. Der bereitete, bis Ende 2009 noch für die Kanzlei Clifford Chance, damals eine Millionenklage gegen Falk vor, der nach dem Verkauf des Stadtplan-Verlags in Internetfirmen investiert hatte und zeitweise als einer der hundert reichsten Deutschen galt. Auch um Pfändungsmaßnahmen ging es, darunter Bankkonten, zwei Yachten und Grundstücke, die Falk gehörten. Es gab einen Arrestbefehl in Höhe von 30 Millionen Euro. Und noch im Krankenwagen sagte der Anwalt, der zuvor Drohungen erhalten hatte und in dessen Haus eingebrochen worden war, er habe Falk im Verdacht.
Die Polizei in Frankfurt ermittelte damals zunächst wegen gefährlicher Körperverletzung und ging, bei einem Durchschuss in den Oberschenkel, nach dem der Täter sich von dem nicht lebensgefährlich verletzten Opfer abgewendet haben soll, nicht von einem Tötungsvorsatz aus. Jahrelang verliefen die Ermittlungen ergebnislos. Die Anklage im Jahr 2019 aber legte Falk Anstiftung zum versuchten Mord in Tateinheit mit Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zur Last.
2017 meldete sich ein Kronzeuge und brachte die Arbeit der Polizei wieder ans Laufen. Der polizeibekannte Etem E. gab an, Falk habe den Mordauftrag im September 2009 in einem Hamburger Steakhaus erteilt und 200.000 Euro dafür zahlen wollen. Fest steht, dass E. von seiner Aussage profitierte: Er gelangte dadurch an eine Belohnung von 100.000 Euro, die die Wirtschaftskanzleien Clifford Chance und DLA Piper ausgelobt hatten.
Manipulierte Tonbänder, umgekippte Zeugen
Überhaupt ist das Umfeld der Tat dubios, die Zeugen sind halbseiden. Die Kontakte zu den Männern aus dem Hamburger Drogenmilieu hat Falk während einer Haftstrafe wegen versuchten Betrugs geknüpft. Es ging damals um Schadensersatz in Millionenhöhe im Kontext des Verkaufs seines ehemaligen Unternehmens Ision an das britische Telekommunikationsunternehmen Energis. Falk räumt heute ein, dass er zwei Brüder aus dem Milieu damit beauftragt habe, bei dem geschädigten Anwalt Daten zu stehlen, mit denen er sich entlasten wollte. Einen Auftrag, auf den Anwalt zu schießen, bestreitet Falk.
Eine Audiodatei, auf der zu hören ist, wie Falk nach dem Anschlag sagt, er habe gejubelt, als hätte er einen Elfmeter verwandelt, das sei "sehr geil" und "genau das richtige Signal" gewesen, hat sich zwischenzeitlich als mehrfach manipuliert herausgestellt. Mit der Aufnahme sei die Familie von Falk jahrelang erpresst worden, so die Verteidigung und Falks Ehefrau während des Verfahrens. Aus Sicht von Falks Verteidigern ist das Tonband damit als Beweismittel nicht mehr brauchbar, die Kammer zieht es aber offenbar zumindest als Indiz weiterhin heran. Falk bestreitet nicht, dass er sich über den Anschlag auf den ihm unliebsamen Anwalt gefreut habe; dass er ihn in Auftrag gegeben habe, bestreitet er hingegen vehement.
An der Glaubhaftigkeit der Aussage des Hauptbelastungszeugen Etem E., der sich mehrfach in Widersprüche verstrickte, meldete ein von der Verteidigung beauftragter aussagepsychologischer Gutachter massive Zweifel an. E.s Onkel, den die Anklage ebenfalls als Belastungszeugen führte, hat seine Falk belastende Aussage sogar zurückgezogen, weil er von E. zu dieser gedrängt worden sei. E. hingegen behauptet, seinem Onkel seien für diese Änderung seiner Aussage mehrere Millionen Euro angeboten worden.
Plädoyers am Dienstag
Verteidiger Björn Gercke wird nicht auf weitere Absurditäten zurückgreifen müssen, wenn er am Dienstag auf Freispruch für Alexander Falk plädiert. Wie etwa den USB-Stick mit angeblich entlastendem Material, den ihm ein Zeuge für mehrere Millionen Euro anbot und den dieser dann, kurz vor dem Zugriff durch die Polizei, kurzerhand zerbiss. Oder wie die Tatsache, dass Gercke Ende Mai selbst losging und einen Beamer kaufte, weil am LG Frankfurt offenbar trotz Wechsel des Sitzungssaals kein funktionierender Beamer aufzutreiben war. Co-Verteidiger Daniel Wölky, dessen teils aggressive Ausbrüche im Laufe des Verfahrens für so manchen emotionalisierten Moment im Verhandlungssaal gesorgt hatten, verteidigt Falk seit seinem Ausscheiden aus der Kanzlei Gercke Wollschläger Anfang des Jahres nicht mehr. Auch wenn Gercke für ruhigere Töne steht, bleibt seine Verteidigungsstrategie offensiv, zumal sie medial von der Medienrechtskanzlei Hoecker begleitet wird.
Trotz der teuren Anwälte, der eigenen Recherchen und der Gutachten, die der Millionenerbe Alexander Falk sich leisten kann, dürfte die Staatsanwältin - während der gesamten Verhandlung wesentlich weniger hörbar als die Verteidigung - an ihrem Vorwurf festhalten, obwohl so manches ihrer Beweismittel in sich zusammengebrochen ist.
Spannend könnte es allerdings werden, was genau eigentlich der Vorwurf ist, den die Strafverfolger Alexander Falk nun machen. Zuletzt sah es aus, als wolle die Kammer einer Verurteilung nicht mehr die angebliche Auftragserteilung zum Mord im Restaurant Blockhouse, sondern offenbar einen anderen Sachverhalt zugrunde legen. Welchen genau und wie sich das möglicherweise mit dem Tatbegriff des § 264 Strafprozessordnung verträgt, nach dem Gegenstand der Urteilsfindung die in der Anklage bezeichnete Tat ist, wie sie sich nach dem Ergebnis der Verhandlung darstellt, könnte sich am Donnerstag herausstellen.
Dann will das LG sein Urteil verkünden. Allerdings sind, Stand jetzt, immer noch Anträge der Verteidigung nicht beschieden. Und das Strafverfahren gegen Alexander Falk war ja schon bisher für die eine oder andere Überraschung gut.
Strafprozess gegen Alexander Falk: . In: Legal Tribune Online, 06.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42113 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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