2/2: "Die Gema war bereit, für diesen Deal jeden Preis zu akzeptieren"
LTO: Bisher verlangte die Gema von YouTube 0,375 Cent pro abgerufenem Video. Auf welchen Betrag die Parteien sich nun geeinigt haben, ist nicht bekannt. Mitgeteilt hat die Verwertungsgesellschaft nur, dass die Vereinbarung auch den Zeitraum seit 2009 umfasst. Sie soll, wie bei YouTube üblich, einen prozentualen Anteil der Werbeeinnahmen erhalten. Wagen Sie eine Vermutung über dessen Höhe?
Poll: Die Höhe der Vergütung ist in der Tat unbekannt. Aus den geschilderten Gründen liegt aber die Vermutung nahe, dass sie weit unterhalb der Gema –Forderung liegt. Möglicherweise sind die von YouTube zu leistenden Beträge nicht viel mehr als symbolisch – die Gema war bereit, für diesen Deal praktisch jeden Preis zu zahlen – oder in diesem Fall eher: Preisnachlass zu akzeptieren.
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LTO: Der Google-Konzern, zu dem YouTube gehört, hat seine Erklärung, eine bestimmte Summe an die Gema zu zahlen, ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben. Was bedeutet das für die Zukunft?
Poll: Die GEMA kann sich in zukünftigen Verhandlungen oder Rechtsstreitigkeiten nicht auf diese Einigung als ein für sie günstiges Präjudiz berufen, das wollte der Konzern klarstellen.
LTO: Wie fügt sich der Streit in die Pläne für eine Reform des Urheberrechts auf europäischer Ebene?
Poll: Das ist ein sehr wichtiger Aspekt der Einigung, die nun erzielt wurde. Die GEMA kann sich mit Hinweis darauf jetzt besser gegen die Aufhebung ihrer Monopolstellung in Deutschland wehren. Diese fordert die EU-Kommission, die eine EU-weite Lizenzierungsmöglichkeit für Online-Nutzungen, den sog. One-Stop-Shop, erreichen will.
* Eine Frage und Antwort zur Möglichkeit, die Höhe der vereinbarten Vergütung aus den Tantiemenzahlungen zu errechnen, wurde nachträglich gestrichen (Anm. d. Red., 8.11.2016, 18:25).
Dr. Günter Poll ist auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierter Rechtsanwalt, war Lehrbeauftragter für das Urheberrecht an der Universität Regensburg sowie Justiziar des Bundesverbandes audiovisueller Medien. Zuvor war er als stellvertretender Justiziar bei der GEMA. Aktuell klagt er gegen diese wegen ihrer Verteilungspraxis (letzter Satz nachträglich ergänzt, Anm. d. Red., 8.11.2016, 18:25).
Das Interview führten Pia Lorenz und Constantin Baron van Lijnden.
Pia Lorenz und Constantin Baron van Lijnden, Interview zur Einigung mit YouTube: . In: Legal Tribune Online, 04.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21067 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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