Berufszulassungsregeln für Makler und Hausverwalter: Keine Jobs für jeder­mann mehr

von Lars Christian Nerbel

25.11.2016

2/2: Die Idee ist gut…

Die Zielvorgabe des Gesetzgebers, die Qualität der Dienstleistungen von Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum zu steigern, um so den Verbraucherschutz zu fördern, ist zu begrüßen.

Das Fehlen von klaren Regeln zu den Berufsbildern des Immobilienmaklers und Wohnungseigentumsverwalters führte in der Vergangenheit dazu, dass in der Branche viele schwarze Schafe ihr Unwesen getrieben haben. Da Verbraucher regelmäßig selbst nicht über die nötige Qualifikation verfügt, werden unseriöse Makler oder Verwalter erst dann entlarvt, wenn der Schaden bereits entstanden ist. 

Der hier vorgestellte Entwurf stellt daher einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Die neue Erlaubnispflicht wird es zwielichtigen Wohnungseigentumsverwaltern erschweren, zukünftig ihrem Geschäft nachzugehen. Die zwingend vorzuhaltende Berufshaftpflichtversicherung wird die Wohnungseigentümer zukünftig besser vor wirtschaftlichen Schäden schützen, die von einem unqualifizierten Verwalter verursacht worden sind.

Allerdings ist das Gesetzt nicht zu Ende gedacht: So steht aktuell noch ein großes Fragezeichen hinter dem Sachkundenachweis, welchen die Ausübenden beider Berufe erbringen sollen. Es ist aktuell vollkommen unklar, was überhaupt nachgewiesen soll. Auch fehlt im Gesetzesentwurf eine regelmäßige Fortbildungspflicht. So wird nicht sichergestellt, dass die Sachkunde fortlaufend gepflegt und aktualisiert wird.

… aber kein Garant für gute Dienstleistung

Der Verbraucher wird also auch zukünftig nicht erwarten können, dass der Sachkundenachweis ein verlässlicher Indikator bei der Wahl des Maklers respektive Hausverwalters ist. Es kann an dieser Stelle nur darum gehen, bei den Anbietern ein Mindestmaß an Grundwissen sicherzustellen und ein Problembewusstsein zu schaffen. Nur der Makler oder Verwalter, der ein Problem erkennt, wird überhaupt dazu in der Lage sein, für eine Problemlösung Sorge zu tragen.

Sicher ist auch: Durch das neue Gesetz werden sämtlichen Beteiligten neue Kosten in erheblichem Umfang entstehen. Der Gesetzgeber geht in seinem Gesetzesentwurf von jährlichen Kosten für die Wirtschaft in Höhe von mehr als 18 Millionen Euro aus. Sowohl Immobilienmakler als auch Hausverwalter müssen zukünftig für Prüfungsvorbereitung und die Prüfung für den Sachkundenachweis mit Kosten in einer Größenordnung von 700 bis 1500 Euro rechnen. Im Falle der Verwalter kommen das Geld für die Gewerbeerlaubnis und die erheblichen Prämien für ihre Berufshaftpflichtversicherungen hinzu.

Sowohl die Makler als auch die Verwalter werden diese zusätzlichen Kosten auf die Verbraucher umlegen. Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass die bisher übliche Maklercourtage steigt. Auch die Kosten für die Hausverwaltung werden entsprechend steigen. Ob es diese Kosten wert sind, die Qualität von Maklern und Verwaltern zu steigern und die Schadensgefahr für die Verbraucher zu senken, wird sich zeigen.

Der Gesetzgeber wird in jedem Fall gut daran tun, sein Gesetz nach Ablauf von fünf Jahren auf den Prüfstand zu stellen, um gegebenenfalls erforderliche Nachjustierungen vornehmen zu können.

Der Autor Rechtsanwalt Lars Christian Nerbel ist Fachanwalt für das Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Architektenrecht. Als Partner in der überörtlichen Sozietät Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB berät er sowohl WEG-Verwalter als auch Wohnungseigentumsgemeinschaften.

Zitiervorschlag

Lars Christian Nerbel, Berufszulassungsregeln für Makler und Hausverwalter: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21263 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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