BND muss Datenweitergabe an NSA nicht offen legen: "Das BVerwG bewegt sich in Sachen Geheim­di­enste kaum"

16.06.2016

2/2:  Reporter ohne Grenzen klagen gegen VerAS

LTO: Während Sie die Klage in eigener Sache seinerzeit nicht in Karlsruhe  weiterverfolgt haben, geben Sie auch in Ihrer anwaltlichen Tätigkeit nicht auf.  Nun vertreten Sie Reporter ohne Grenzen, ebenfalls gegen den BND. Worum geht es in deren Klage, die Sie im vergangenen Sommer beim erstinstanzlich zuständigen BVerwG eingereicht haben?

Härting: Die Thematik ist ganz ähnlich, auch Reporter ohne Grenzen geht davon aus, dass ihre Korrespondenz insbesondere mit den Staaten des Nahen und Mittleren Ostens und der ehemaligen Sowjetunion erfasst und weitergehend bearbeitet wurde. Erneut soll man sich in Leipzig mit den Suchworten befassen, aber auch mit der BND-Datenbank VerAS.

LTO: Was ist VerAS?

Härting: VerAS ist ein Akronym für den Namen einer Datenbank und steht für "Verkehrsanalysesystem". Diese Datenbank verkörpert den Traum aller Nachrichtendienste:  Sie stellt Kontaktnetzwerke dar. Nicht nur Terrorverdächtige finden sich in der Datenbank wieder, sondern auch ihre Kontaktpersonen. Und Kontaktpersonen der Kontaktpersonen. All dies bis zur fünften Ebene.

LTO: Auf welche Ermächtigungsgrundlage stützt der Geheimdienst diese Datenerhebung und –weitergabe?

Härting: Ich kenne keine solche Rechtsgrundlage - daher die Klage.

LTO: Was ist mit dem G-10-Gesetz?

Härting: Das G-10-Gesetz enthält keine Vorschrift, die den BND zur langfristigen Speicherung von Verbindungsdaten und zur Anlegung von Netzwerk-Datenbanken ermächtigt.
"Wo kein Kläger, da kein Richter"

LTO: Man hörte von Ihnen, man liest von ROG und nun von der Klage von Dieter Dehm. Viel ist das, wenn man an die Millionen vom BND überwachter Mails denkt, nicht gerade.
Härting: Das stimmt. Obwohl die Auskunftspflichten des BND seit vielen Jahren Gesetz sind, hat es bisher kaum Klagen gegeben.

LTO: Aber wie sollte es auch anders sein – wenn selbst das BVerwG bei einem Anwalt, der befürchtet, dass die Kommunikation mit seinen Mandanten überwacht wird, eine persönliche Betroffenheit ablehnt? 

Härting: Das ist genau das Problem. Ich bin dankbar dafür, dass der NSA-Untersuchungsausschüsse viele Defizite beim BND aufgedeckt hat. Dies wird sicher auch andere Kläger ermutigen, Auskünfte einzufordern.

Aber dennoch ändert sich auch durch die heutige Entscheidung kaum etwas daran, dass die Nachrichtendienste vor allem deshalb so ungestört und praktisch kaum überwacht operieren können, weil es niemanden gibt, der gegen sie klagt. Es ist das alte Problem: Wo kein Kläger, da kein Richter.

"Die Überwachten brauchen einen Anwalt"

LTO: Das hat auch der Deutsche Anwaltverein schon kritisiert, nachdem am Mittwoch der Entwurf des Kanzleramts zum BND-Gesetz bekannt wurde, mit welchem dessen Aktivitäten überwacht werden sollen.  Neben dem dort vorgesehenen neuen externen dreiköpfigen "Unabhängiges Gremium" aus zwei Richtern und einem Bundesanwalt am Bundesgerichtshof, das vom Kanzleramt über brisante Aktionen des deutschen Auslandsgeheimdienstes informiert werden und auch möglicher Spionage gegen Einrichtungen der EU oder ihrer Mitgliedsstaaten zustimmen müsste, forderte der DAV einen "Anwalt der Betroffenen", die naturgemäß von ihrer Überwachung gar nichts wissen.  Wie könnte so etwas aussehen?

Härting: Ohne einen "Anwalt der Betroffenen" bleibt jede Kontrolle zahnlos. Wenn ein Gremium – in welcher Zusammensetzung auch immer – lediglich gute Gründe hört, weshalb aus plausiblen Gründen Überwachung Terror verhindert, wird das Gremium stark zögern, für eine Verhinderung der Überwachung Verantwortung zu tragen. Daher ist es notwendig, dass es einen Anwalt gibt, der die Gegenposition vertritt.

LTO: Die Kontrolleure sollen nach dem Entwurf auch stichprobenartig jederzeit die vom BND eingesetzten Spionage-Suchbegriffe (Selektoren) überprüfen können. Ein Schritt in die richtige Richtung?

Härting: Ja sicherlich. Bei allem Streit über Einzelheiten muss man jede Verbesserung der Kontrolle gutheißen.

LTO: Herr Professor Härting, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Professor Niko Härting ist Partner bei HÄRTING Rechtsanwälte in Berlin, Lehrbeauftragter und Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR Berlin) sowie Lehrbeauftragter an der Freien Universität Berlin.

Die Fragen stellte Pia Lorenz.

Zitiervorschlag

BND muss Datenweitergabe an NSA nicht offen legen: . In: Legal Tribune Online, 16.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19681 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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