Tragödie von Odessa am 2. Mai 2014: Bis heute nicht auf­ge­klärt

von Dr. Eike Fesefeldt

02.05.2020

Vor sechs Jahren verbrannten 42 pro-russische Aktivisten in Odessa. Eine strafrechtliche Aufarbeitung des Ereignisses, das für den Beginn des Bürgerkrieges in der Ostukraine steht, hat nie stattgefunden, wie Eike Fesefeldt erläutert.

Eigentlich gilt der Grundsatz, dass die Kompetenz zur Durchführung von strafrechtlichen Ermittlungen in erster Linie bei den nationalen Staaten liegt. Die zivilisierten Länder dieser Welt verfügen über mehr oder weniger verlässliche Mechanismen, um dieses Grundrecht der Menschen durchzusetzen.

In diesem Sinne interpretiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aus Art. 2 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) – eigentlich das Abwehrmenschenrecht auf Leben – auch als Verpflichtung (und damit ein Anspruchsrecht) des Staates auf Durchführung von wirksamen behördlichen Ermittlungen bei Tötungsdelikten. Staatliche Ermittlungen müssen es nach dem Willen des EGMR ermöglichen, die Verantwortlichen zu identifizieren und ihre Bestrafung zu unterstützen. Dabei wird selbstverständlich – schon aufgrund der Lebensrealität, in der sich nicht alles aufklären lässt – nicht erwartet, dass tatsächlich immer ein Täter identifiziert wird.

Auch wenn die Kompetenz bei den einzelnen Staaten liegt, haben die großen internationalen Organisationen auch Möglichkeiten, strafprozessual ähnliche Ermittlungen durchzuführen oder nationale Ermittlungen zu überwachen. Ein Beispiel war die "Special Investigation Force" der Europäischen Union, die Kriegsverbrechen im Kosovo ermittelte. Die Vereinten Nationen (UN) unterhielten in den letzten 50 Jahren mehrere "Fact-finding missions".

Der Brand im Gewerkschaftshaus

Sowohl der Europarat wie auch die UN haben aus Sorge um unzureichende nationale Ermittlungen und aufgrund der geschichtlichen und gesellschaftlichen Tragweite bezüglich der Geschehnisse am 2. Mai 2014 in Odessa solche Überwachungsinstitutionen eingerichtet. Damals starben in den Straßenschlachten und dem späteren Brand im Gewerkschaftshaus in Odessa 48 Menschen und weitere 250 wurden verletzt.

Die Ereignisse an diesem Tag standen unter der ständigen Angst der ukrainischen Bevölkerung, dass es zu einer Invasion Russlands kommen könnte. Russland hatte sich bereits die Krim einverleibt und in der Ostukraine war es zu ersten schweren Zwischenfällen gekommen. Bereits seit Monaten kampierten pro-russische Aktivisten auf dem großen Platz vor dem Gewerkschaftshaus in Odessa, unweit des Hauptbahnhofs und des Strands des Schwarzen Meer.

Am Tag der Tragödie kam es in der Innenstadt zu straßenschlachtähnlichen Zuständen zwischen anti- und pro-russischen Aktivisten mit bereits sechs Toten, die sich gegen abends immer weiter in Richtung des Gewerkschaftshauses verlagerten. Schließlich flohen die pro-russischen Aktivisten schutzsuchend in das Gebäude, welches unter weiterhin nicht geklärten Umständen in Flammen aufging. Im Feuer starben 32 Personen und weitere 10 verloren ihr Leben als sie aus den Fenstern sprangen.

Chronologie der (unzureichenden) Ermittlungen

Die Ereignisse sind bis heute Gegenstand von Schuldzuweisungen zwischen der Ukraine und Russland sowie ebenfalls Ausgangspunkt zahlreicher Verschwörungstheorien. Dies liegt nicht zuletzt an den unergiebigen Strafverfolgungsmaßnahmen, obwohl unterschiedliche ukrainische Behörden (Polizei, Generalstaatsanwalt, Innenministerium, Parlamentarische Kommission, Ombudsperson) tätig wurden.

Bereits kurz nachdem sich die Lage beruhigt hatte, wurden mehrere dutzend pro-russische Aktivisten festgenommen, von denen die meisten am 4. Mai wieder freigelassen wurden. Nach langer Untersuchungshaft wurden die letzten der pro-russischen Aktivisten im September 2017 von einem Gericht freigesprochen. Dieses bemerkte ausdrücklich, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen einseitig geführt wurden. Allein einer der Anführer des pro-russischen Aktivisten wurde in Abwesenheit zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt. Bei diesen Verfahren ging es nicht um den Brand, sondern die vorherigen Straßenkämpfe.

Gegen anti-russische Aktivisten gab es keine erwähnenswerten Ermittlungen. Heraus sticht nur die Mordermittlung gegen einen pro-ukrainischen Aktivisten, der – allerdings vor den Ereignissen am Gewerkschaftshaus – einen "Anti-Maidan" erschossen haben soll. Daneben kam es zu Ermittlungen wegen Unterlassungsstraftaten gegen die Leiter der Polizei Odessas und der Feuerwehr. Diese begann erst 40 Minuten nach Brandbeginn mit dem Löschen, obwohl die Station nur wenige hundert Meter entfernt ist. Soweit bekannt, sind diese Fälle zwar seit 2016 angeklagt, aber bislang nicht abgeschlossen worden.

Stand heute wurde niemand für den Brand und die dortigen Todesfälle bestraft und es ist auch nicht bekannt, wer das Feuer legte.

Kritik von UN und Europarat

Die Untätigkeit beziehungsweise die überaus dürftigen "Ermittlungen" der Strafverfolgungsbehörden ist inzwischen mehrfach von verschiedenen zwischenstaatlichen und internationalen Organisationen als parteiisch und nicht zufriedenstellend kritisiert worden.

So stellte bereits Ende 2015 das "International Advisory Panel" des Europarats in einem fast 100seitigen Bericht fest, dass die Ermittlungen weder unabhängig noch effizient waren. Das Mandat dieser Ermittlungsmission war extra verlängert worden, um zu prüfen, ob die Untersuchungen in Odessa den Anforderungen von Art. 2 EMRK entsprachen. Der Ausschuss kam zu dem Schluss, dass keine wesentlichen Fortschritte erzielt worden waren. Die Ermittlungen der ukrainischen Regierung blieben hinter den europäischen Standards zurück. Insbesondere bemängelte der Ausschuss, dass bis Juli 2014 noch keine Tatortbegehung der Polizei erfolgt war und nicht geklärt wurde, wieso diese weitgehend passiv blieb, anstatt die tätlichen Auseinandersetzungen zu verhindern.

2016 beanstandete das "Human Rights Office" der UN, dass die ukrainischen Behörden nur Ermittlungen gegen pro-russische Aktivisten eingeleitet hatten. Die Ermittlungen waren von systemischen institutionellen Mängeln betroffen und durch Verfahrensunregelmäßigkeiten gekennzeichnet, die darauf hindeuteten, dass die Behörden gar nicht gewillt waren, die Verantwortlichen wirklich zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen.

2018 berichtete der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, dass es auch weiterhin kaum Fortschritte gab. Die hierfür eingesetzte "United Nations Human Rights Monitoring Mission" veröffentlichte zum Jahrestag der Tragödie 2019 einen Bericht. Erneut war für die Vereinten Nationen ein mangelndes echtes Interesse der Behörden an der Sachverhaltsaufklärung unverkennbar.

Verletzung von Art. 2 EMRK?

Ein genauer Blick auf die zeitliche Chronologie legt die Vermutung nahe, dass die ukrainischen Verantwortungsträger immer erst dann tätig werden, wenn ein zwischenstaatlicher Bericht die Missstände offenlegt, was in den letzten Jahren regelmäßig geschah. Auch nach dem Bericht der UN vom 2. Mai 2019 setzte die Ukraine eine neue Untersuchungskommission ein.

Angesichts der doch immer wiederkehrenden – wenn auch unzureichenden – Bemühungen erscheint es dennoch zweifelhaft, ob bereits eine Verletzung von Art. 2 der EMRK vorliegt. Ob es jemals zu einer Aufklärung der Geschehnisse kommt, dürfte davon abhängen, ob der Europarat, die Europäische Union oder UN weiterhin von ihren Möglichkeiten Gebrauch machen, unabhängige Untersuchungen durchzuführen.

Allein die unzureichenden Ermittlungen der ukrainischen Behörden wären schon Grund für eine Untersuchungskommission. Aber die Prioritäten liegen woanders: Auch weiterhin erscheint es zentral, die Ursachen und Hintergründe des Feuers zu identifizieren.

Der Autor Dr. Eike Fesefeldt arbeitet als Staatsanwalt. Er ist als Trial Lawyer vom Land Baden-Württemberg an den Internationalen Strafgerichtshof abgeordnet. Anfang 2014 leistete er seine Wahlstation bei einer EU-Mission in Odessa ab. Die in dem Text genannten Ansichten spiegeln allein seine persönliche Meinung wider.

Zitiervorschlag

Eike Fesefeldt, Tragödie von Odessa am 2. Mai 2014: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41476 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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