Umständlich, unverständlich, ungelenk: Keine Fachsprache steht so im Verruf wie die deutsche Rechtssprache. Und die können Juristen nicht einmal für sich allein beanspruchen. Von Alexander Rupflin, mit einem Abstecher ins Lateinische.
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Vor 80 Jahren trat das "Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" in Kraft – ein Fixstern am Himmel autoritärer Regelungsbedürfnisse. Schon kurz darauf folgte seine erschreckende antisemitische Ergänzung.
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In 100 Jahren Rechts- und Justizgeschichte erfuhren diese zehn Personen und Ereignisse nicht viel Aufmerksamkeit. Dabei finden sich darunter die Grundlagen des Tarifvertragswesens ebenso wie das StGB der DDR und Schwarzers Sexismusklagen.
Das Branntweinmonopol war ein Resultat der im Ersten Weltkrieg etablierten Wirtschaftspolitik. Nach vielfachen Novellen findet es nun zum Jahresschluss sein Ende. Und verliert so nach der wirtschaftlichen auch seine juristische Basis.
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1966 verurteilte der damalige Bundesdisziplinarhof einen Bundesbahnoberschaffner wegen Alkoholmissbrauchs. Es war ein Fall wie viele andere – nicht ganz frei von bitterer Komik in einer suchtrechtlichen Zwischenzeit.
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Dem Philosophen Immanuel Kant haben wir nicht nur eine bekannte Definition der Würde zu verdanken, sondern auch das Konzept des "Probiersteins". Stellt sich die Frage, ob auch der Gänsebraten einer sein kann - und zwar für Juristen.
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Zu Weihnachten wird zwar gern davon gesungen, dass jemand im Stall "einsam wacht". Doch eine Würdigung als juristische Figur hat die Stallwache lange nicht mehr erlebt – trotz beachtlicher Bemühungen, sie zu modernisieren.
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In einer Rechtsredaktion landet übers Jahr so einiges, was rezensiert werden möchte. Manches davon haben wir gelesen oder lesen lassen. Darunter: ein Anwalts-Thriller, ein Justizroman und das Entenhausener Gesetzbuch.
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