Drohnenrecht: Zwei Juristen wollen ein Gericht gegen das Wegschauen

von Martin Rath

25.01.2015

In Deutschland nimmt man die seit mindestens 15 Jahren laufende Praxis, mutmaßliche Terroristen per Drohne zu töten, verhalten wahr. Sie soll ein US-Problem bleiben, an dem man nicht schuld sein möchte. In den USA wollen zwei Juristen hingegen die moralisch fragwürdige Counterterrorism-Praxis einer richterlichen Vorab-Kontrolle unterwerfen, schildert Martin Rath.

" ‘s ist Krieg! ‘s ist Krieg! / O Gottes Engel wehre, / Und rede Du darein! / ‘s ist leider Krieg – / und ich begehre / Nicht schuld daran zu sein!" – Matthias Claudius (1740-1815), der berühmte Journalist und Dichter, der ein Studium der Rechte möglicherweise verkrachte, vielleicht aber auch erfolgreich zu Ende brachte, man weiß es nicht sicher, starb vor 200 Jahren. Doch soll das nicht Anlass für ein Gedenk-Stück über tote Juristen geben. Denn Claudius‘ berühmtes Kriegsgedicht, dieses "und ich begehre / Nicht Schuld daran zu sein", formuliert eine recht lebendige Haltung, auf die später zurückzukommen sein wird.

But now for something completely different. Im November 2014 veröffentlichten zwei US-amerikanische Professoren im Vorgriff auf ihr Buch, das im kommenden Sommer erscheinen wird, einen Aufsatz unter dem Titel "Establishment of a drone court: A necessary restraint on executive power" (zu Deutsch etwa: "Einrichtung eines Drohnen-Gerichts: Eine notwendige Einschränkung der ausführenden Gewalt").

Asymmetrische Kriegsführung spätestens seit 1998

Am 21. August 1998, der Präsident hieß Bill Clinton, zerstörten US-amerikanische Marschflugkörper Ziele in Afghanistan und im Sudan. Betroffen waren eine Chemiefabrik sowie Trainingslager mutmaßlicher Terroristen islamistischer Façon. Diese Operation "Infinite Reach", die als Antwort auf islamistisch motivierte Anschläge gegen die US-Botschaften in Kenia und Tansania erfolgte, gilt als Anfang der neueren Variante der sogenannten asymmetrischen Kriegsführung. Dabei tötet man Feinde aus der Luft, außerhalb eines anerkannten Schlachtfelds.

Seit dem 11. September 2001 haben Tötungen in dieser Asymmetrie Konjunktur, mit gutem Gewissen unter der Regierung Georg W. Bushs, als Mittel, sich moralisch geben zu können, unter der Regierung Barack Obamas. An die Stelle der teuren Marschflugkörper (circa 1,5 Millionen US-Dollar Stückpreis) sind derweil unbemannte Flugzeuge, Drohnen, getreten.

Amos N. Guiora und Jeffrey Brand schlagen nun vor, das jeweilige Vorhaben der Tötung von mutmaßlichen Terroristen, das derzeit außerhalb der Staatsgrenzen der USA im weitgehend freien Ermessen des US-Präsidenten liegt, vorab von einem "Operational Security Court" prüfen zu lassen – der Einfachheit halber nennen die beiden Jura-Professoren ihr Geschöpf "Drone Court", Drohnengericht.

Gezielte Tötungen: Exekutives Ermessen beschränken

Das ließe sich abtun als die Idee von Rechtsgelehrten einer Provinzuniversität, Guiora lehrt etwa an der Law School der Universität von Utah, Brand ist ein Emeritus in San Francisco. Man vergleicht solche Einrichtungen hierzulande manchmal boshaft mit deutschen Volkshochschulen, soweit man nicht selbst den "LL.M." des jeweiligen US-Bildungswerks führt. Freilich gibt Brand an, langjährig zu Menschenrechtsfragen gelehrt, Professor Guiora renommiert damit, 20 Jahre im Dienst der israelischen Streitkräfte gearbeitet zu haben, nicht zuletzt zu den juristischen Aspekten konkreter Entscheidungen, ob Tötungen mittels Drohneneinsatz zu genehmigen seien.

Dass derartige Entscheidungen nicht länger dem ausschließlichen Ermessen der ausführenden Gewalt, letztlich also dem US-Präsidenten zu überlassen, vielmehr richterlicher Überwachung vor ihrer etwaigen Ausführung unterworfen sein sollten, wollen die Rechtsgelehrten aus einer grundsätzlichen Abneigung des US-Verfassungsrechts gegen freies Ermessen der Exekutive bzw. gegen ungeteilt ausgeübte, jedenfalls richterlich unkontrolliert bleibende Staatsgewalt herleiten. Ein entsprechendes Urteil des U.S. Supreme Courts von 1952, natürlich auch die Verfassungsväter von 1788 stützen dieses Argument.

Die Notwendigkeit, hierzu ein neues Gericht zu schaffen, begründen Guiora und Brand aus der institutionalisierten Unfähigkeit des 1978 etablierten "Foreign Intelligence Surveillance Courts", eines Sondergerichts, das unter anderem für die Genehmigung geheimdienstlicher Telekommunikationsüberwachung im US-Inland zuständig ist: In den 36 Jahren seiner Existenz habe es 99,9 Prozent aller Regierungsanträge genehmigt. Seine Richter werden vom Chefrichter des U.S. Supreme Courts berufen, es tagt geheim und ohne Anhörung von Parteien. Daraus folgt der Vorwurf, eine Abstempel-Maschine der Regierung zu sein.

Zitiervorschlag

Martin Rath, Drohnenrecht: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14471 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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