Bekannte Fehlurteile in der Rechtsgeschichte: Die ent­täuschte Sen­sa­ti­ons­lust am Straf­recht

von Martin Rath

24.01.2016

Die Strafjustiz als Ausdruck des Rachebedürfnisses der Gesellschaft kann zu milde urteilen. Zehn bekannte Fälle aus der älteren Vergangenheit mit teils schwerwiegenden Folgen für die Weltgeschichte stellen wir hier vor.

Falsche Urteile beschränken sich nicht auf die Strafjustiz, stehen dort aber unter besonderer öffentlicher Aufmerksamkeit. Dieser Umstand lässt sich auf ein durch Sensationslust fehlgeleitetes Medieninteresse zurückführen. Sicher trifft es zu, dass auch die Fehlentscheidung eines Gerichts zum Beispiel in der Zuweisung des elterlichen Sorge- oder Umgangsrechts oder in einer Arzthaftungssache unangenehm, ja sogar tragisch sein kann, um das abgenutzte Wort zu gebrauchen.

Dass sich das öffentliche Interesse auf Fehlurteile im Strafrecht konzentriert, ist aber kaum auf Sensationslust allein zurückzuführen. Schließlich kanalisiert und substituiert die Strafjustiz ein Rachebedürfnis der Gesellschaft, das diese sich zwar nicht eingestehen mag, das aber im evidenten Fehlurteil als fehlgeleitetes – und zuweilen fehlleitendes – Bedürfnis besonders gut erkennbar wird.

Zudem produziert die Justiz in keinem anderen ihrer Betriebsbereiche mit gutem Gewissen Unheil: Immerhin ist die Strafe ein Übel, mit dem das Übel der Straftat sanktioniert wird. Kommt es dabei zu Fehlern, ist dies naturgemäß noch deutlich schmerzhafter als in anderen justiziellen Entscheidungen, weil am Ende – abgesehen vielleicht vom nicht verfolgten "wahren Täter" – niemand profitiert.

Aber natürlich interessieren wir uns auch deshalb für Fehlurteile, weil sie schlicht zur westlichen Popkultur gehören. Zehn davon stellen wir hier vor.

Zitiervorschlag

Martin Rath, Bekannte Fehlurteile in der Rechtsgeschichte: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18239 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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