Dies ist der dritte und zugleich letzte Teil der Reihe "Phantombücher" von Roland Schimmel. Der Autor fragt nach dem Verbleib von lange angekündigten, aber bisher nicht auf den Markt gekommenen Texten sowie geplanten, aber nicht verwirklichten Neuauflagen. Auf sämtliche Exemplare ist er zufällig gestoßen. Fast hätte er dabei auch ein ganz besonderes Juwel gefunden: ein Phantombuch über eine Phantomjuristin.
Welche Schwierigkeiten das ordentliche wissenschaftliche Zitieren mit sich bringen kann, davon weiß jeder Anfänger nach der ersten Hausarbeit im Studium ein Lied zu singen. Über eine eigentlich ganz unnötige Komplikation – nämlich: die Phantombücher – ist an dieser Stelle bereits zweimal berichtet worden. Hier nun eine abschließende Bestandsaufnahme…
Phantombücher 2011
Eine gemischte Bilanz ergeben die drei Beispiel-Phantome von vor drei Jahren:
1. Der Kommentar zum StGB von Matt/Renzikowski ist 14 Tage nach der Bestandsaufnahme von Anfang 2013 erschienen. Das gibt Hoffnung. Im Zustand des Phantombuchs verweilte der Text seit 2009, also immerhin vier Jahre lang.
2. Wenn das Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete von Bub/Treier in der 4. Auflage in ein paar Wochen ausgeliefert werden sollte, sind vom ersten angekündigten bis zum tatsächlichen Erscheinungstermin neun Jahre vergangen. Das markiert eher den oberen Rand.
3. Die zweite Auflage von Hirte, Der Zugang zu Rechtsquellen und Rechtsliteratur bleibt vermutlich auf immer und ewig ein Phantombuch. Schade!
Der Zwischenstand nach drei Jahren: 1x glückliches Ende, 1x banges Hoffen, 1x zombiehafte Fortexistenz.
Phantombücher 2013: What's another year?
Geradezu ernüchternd fällt dagegen der Blick auf die fünf Phantom-Titel von Anfang 2013 aus.
4. Die 6. Auflage von Wolfgang Naucke/ Regina Harzer, Rechtsphilosophische Grundbegriffe war erstmals angekündigt für Oktober 2008. Augenblicklich ist die Rede von März 2014. In die Zwischenzeit passt ein komplettes juristisches Studium.
5. Ob die 4. Auflage von Karl Larenz/ Claus-Wilhelm Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft tatsächlich 2015 erscheint, ist nicht gewiss. Wenn es gelingt, beläuft sich die Verzögerung auf sieben Jahre; anderenfalls muss sich Interessierte weiter mit dem Nachdruck der Ausgabe von 1995 begnügen und für die Entwicklungen der letzten zwanzig Jahre andere Literatur zu Rate ziehen.
6. Wenn die 4. Auflage von Artur Axel Wandtke/ Winfried Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht wie zuletzt angekündigt im Februar 2014 auf den Markt kommt, beträgt die Verzögerung kaum drei Jahre und darf als relativ gering angesehen werden – die Deutsche Bahn betrachtet Züge mit wenigen Minuten Verspätung ja auch noch als pünktlich.
7. Recht weit vorn in der Wertung liegt mit augenblicklich acht Jahren Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe, Rechtsvergleichung. Immerhin: Der voraussichtliche Erscheinungstermin ist zuletzt von 2015 sogar vordatiert worden, auf Juni 2014.
8. Nur ein wenig nach hinten verschoben haben sich die voraussichtlichen Erscheinungstermine von Michael Anton, Handbuch Kulturgüterschutz und Kunstrestitutionsrecht, die jetzt alle Mitte/Ende 2015 liegen. Mit einer Verzögerung von fünf Jahren liegen die drei Bände im Mittelfeld. Leicht verzeihlich, wenn man bedenkt, dass hier ein einzelner Autor mehrere Tausend Seiten wissenschaftlichen Texts verfassen muss. Das kann dauern.
Die zweite Bilanz nach einem Jahr: 3 Untote, 2 Ungeborene.
Je näher man hinsieht, desto mehr werden es übrigens. Es sind nämlich nicht nur die umfangreichen Standardwerke mit vielen Autoren und die großen wissenschaftlichen Würfe, sondern auch Texte vom Format eines kurzen Lehrbuchs (so war das Erscheinen von Ronald Moeder, Tourismusrecht, geplant für Mitte 2012, aktuell ist das Buch für Frühjahr 2014 angekündigt), einer Lernhilfe (Arnd Diringer, Grundwortschatz BGB, von Mitte 2012 verschoben auf 2014 ohne nähere Angaben) oder die bei Studenten beliebten Kürzestlehrbücher im Preissegment unter zehn Euro (das Buch von Holm Putzke/ Horst Schlehofer zum StGB AT ist angekündigt seit 2011, zuletzt für April 2014).
Phantombücher über Phantomjuristen?
Thematisch würde es perfekt passen, wenn einmal ein Phantombuch von einer Phantomjuristin handelte. Bei der zweiten Auflage von Konstanze Görres-Ohde/ Monika Nöhre/ Anne-José Paulsen (Hrsg.): Die OLG-Präsidentin: Gedenkschrift für Henriette Heinbostel, Berlin 2010 sieht es genau danach auch aus. Indes erweckt der Katalog der Deutschen Nationalbibliothek den falschen Eindruck ("ohne Bestand"), denn das Buch existiert, wie man über den Karlsruher Virtuellen Katalog leicht feststellen kann. Also nur ein Pseudo-Phantombuch. Womit aber wenigstens die Typologie der Phantombücher um eine weitere Unterart bereichert wäre.
Damit ist klar, wie die hier genannten Phantombücher ausgewählt wurden: einigermaßen zufällig. Es sind Texte, auf deren Phantomdaten ich selbst reingefallen bin. Es handelt sich also nicht um die weiträumige Ankündigungspraxis eines einzelnen Fachverlags. Im Gegenteil wird man annehmen können, dass alle Fachverlage die gleichen Probleme haben: Kleiner oder großer Autorenverzug, Manuskriptnachbesserungen und nicht selten vermutlich eine Auflagenhöhe, die das Buchprojekt am Rand des wirtschaftlich Sinnvollen ansiedelt.
Wie regelmäßig die Verlage ihre Kämpfe mit Phantombüchern auszufechten haben, kann man etwa hier nachlesen. Die geplanten Erscheinungstermine liegen leicht auch einmal drei Jahre in der Zukunft. Wenn Hans-Martin Müller-Laubes 20 Probleme zum Handels- und Gesellschaftsrecht Anfang 2017 in der 4. Auflage erscheinen, werden seit der ersten Ankündigung in der Deutschen Nationalbibliothek sieben Jahre und seit der Vorauflage stattliche 16 Jahre vergangen sein.
Wer sich beim Lesen der Romane von Carlos Ruiz Zafón gefragt hat, woraus eigentlich die Bevölkerung des Friedhofs der vergessenen Bücher besteht, wird ahnen: Es sind nicht zuletzt Phantombücher. Die meisten sind allerdings keine Romane, sondern Fachbücher.
Leseempfehlung zu weiteren gruseligen Bewohnern des Friedhofs der vergessenen Bücher: Eric Steinhauer, Vampyrologie für Bibliothekare, 2. Auflage Hagen 2011.
Der Autor Prof. Dr. Roland Schimmel lehrt Bürgerliches Recht an der FH Frankfurt am Main.
Roland Schimmel, Phantombücher revisited 2014: . In: Legal Tribune Online, 11.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10627 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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