Am Montagabend zeigte die ARD die Dokumentation "Stammheim – Die RAF vor Gericht". Ex-Generalbundesanwalt Kay Nehm hat von dem Prozess ein anderes Bild in Erinnerung und für den Geschichtsrevisionismus mancher Zeitzeugen wenig übrig.
Am 7. April 2017 gedachten Angehörige, ehemalige und aktive Kollegen der Bundesanwaltschaft der vor vierzig Jahren von der RAF ermordeten Siegfried Buback, Wolfgang Göbel und Georg Wurster. Ein Gedenken, das die Ereignisse des Jahres 1977 erneut bedrückend lebendig werden ließ.
17 Tage später ein anderes Gedenken. Aus Anlass der Urteilsverkündung am 28. April 1977 gegen die Mitglieder der ersten RAF-Generation sendete das Erste am Montagabend zu später Stunde "Stammheim - Die RAF vor Gericht" - nicht minder bedrückend, allerdings vor allem wegen der Subjektivität der Darstellung. In dem Dokumentarfilm treten sie noch einmal auf: Richter, Anwälte, Wissenschaftler und Beobachter – erstaunlicherweise kein Exponent der Bundesanwaltschaft. Wie wirkt der Film auf einen damaligen aktiven Angehörigen der Behörde?
Ein Dokument des Wandels mit allen Beschönigungen
Zunächst verstörend, denn in seinem Mittelpunkt stehen nicht etwa die Opfer der RAF, sondern kritische Geister, die seinerzeit wenig Mühe hatten, ihre 68-er Widerständigkeit über die Vietnam-Auseinandersetzung hinaus auf das Geschehen der Siebziger Jahre zu übertragen. So gerät der Film zu einem Dokument des Wandels mit allen Beschönigungen, denen heutzutage schon aus biologischen Gründen kaum noch etwas entgegengesetzt werden kann.
Wer sich angesichts der Monstrosität des Vietnam-Krieges den Protagonisten der ersten Generation der RAF verbunden fühlte, hätte sich doch bereits 1972 beim Sprengstoffanschlag auf den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Frage stellen sollen, wie ein Rechtsstaat, der sich qua Verfassung von den Verbrechen des Nationalsozialismus abgegrenzt hatte, auf politisch motivierte Kapitaldelikte hätte reagieren sollen. Wie in Weimar mit klammheimlicher Genugtuung oder mit dem im Film aufscheinenden tätlichen Volkszorn? Spätestens mit Beginn des Stammheim-Prozesses, in dem sich die Anführer der RAF u.a. wegen versuchten und vollendeten Mordes und Sprengstoffverbrechen zu verantworten hatten, hätte auch anfänglichen Sympathisanten einleuchten müssen, dass über Schuld und Strafe in einem ordentlichen Gerichtsverfahren geurteilt werden musste. Ist denn wirklich niemandem aufgefallen, dass der politische Impetus von Baader & Co. im Laufe der Zeit der Selbstvergewisserung und Überlebensstrategie einer Mörderbande gewichen war?
Verteidigung wollte Prozess zum internationalen Tribunal machen
Der Prozess war unabweisbar. Seinen Kritikern fällt es heute leicht, ihr eigenes Verhalten mit Ungeschicklichkeiten staatlicher Organe und dem eklatanten Rechtsbruch des Abhörens von Verteidigergesprächen durch den Verfassungsschutz zu relativieren. Der Rechtsstaat hätte jedoch auch damals Mittel und Wege gehabt, derartige Mängel zu beanstanden und zu korrigieren. Stattdessen wurde der Welt ein skurriles Schauspiel geboten: Während Anklage, gerichtliche Voruntersuchung und Hauptverhandlung vom Bestreben getragen waren, ein "normales" rechtsstaatliches Strafverfahren zu führen, unternahmen es die Angeklagten und ihre Helfer, den Prozess nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.
An die Stelle von Verteidigung – an der Tatschuld konnte nach der Beweislage kein ernsthafter Zweifel bestehen – trat der Versuch, die Hauptverhandlung zum internationalen politischen Tribunal umzufunktionieren und einen Abschluss des Verfahrens zu verhindern. Dazu war von der Ermordung des Generalbundesanwalts ("der General muss weg") über "big raushole" in Stockholm und Köln (Schleyer-Entführung) bis zum Einsatz des eigenen Lebens jedes Mittel recht. Der latente Psychoterror der in Stammheim Inhaftierten, der selbst vor der erbärmlichen Ausgrenzung Einzelner nicht zurückschreckte, belegt, welche zerstörerische Kraft hier wirksam war.
Rechtsstaatliches Procedere setzt, ungeachtet unterschiedlicher Verfahrens-Strategien, die Bereitschaft voraus, grundlegende prozessuale Spielregeln zu akzeptieren. Zwar nahmen die Verteidiger ihre Aufgabe ernst, als Sachwalter der juristischen Interessen auch abseitige Vorstellungen der Beschuldigten offensiv zu vertreten. Aus persönlicher Verbundenheit genährte Hilfsbereitschaft ließ jedoch die Grenzen zwischen Organ der Rechtspflege, Freund und Helfer zunehmend verschwimmen. Das Anwaltsbüro als legale Residenz der RAF.
2/2: Selbstgerechter Geschichtsrevisionismus
In der ARD treten sie nun auf, gesetzte ältere Herren mit Unschuldsmiene, bereit, im Stil gütiger Märchenonkel die Missetaten der Justiz zu saldieren. Glücklicherweise offenbart der Film in den eingespielten Wortwechseln ein anderes Bild: Ein verzweifelt auf seine Verhandlungsleitung pochender Vorsitzender gegen die aggressiv vorgetragene Selbstbehauptung von Angeschuldigten und Anwälten.
Man muss es erlebt haben, mit welch diabolischer Intelligenz mitunter selbst geringste Anlässe zu langatmigen scharfen Angriffen genutzt wurden, um die Justiz in ihrer Ohnmacht vorzuführen und den Vorsitzenden mürbe zu machen. Wenn sich ein Angeklagter, dem zur Erläuterung eines prozessualen Antrages das Wort erteilt wird, langatmig zum politischen Kampf einlässt, kann ihm vom Vorsitzenden im Rahmen der Verhandlungsleitung das Wort entzogen werden. Ob das angesichts des Verfahrensklimas klug war, mag man bezweifeln. Dass damit in rechts- und verfassungswidrigem Maße die Gelegenheit zur Einlassung genommen wurde, ist jedoch angesichts einer 192 Verhandlungstage dauernden Hauptverhandlung ein absurder Vorwurf. Auf der Grundlage eines solchen Verfahrensverständnisses lässt sich dann auch die Auffassung vertreten, 84 erfolglose Befangenheitsanträge seien Beleg für eine politisch gelenkte und voreingenommene Staatschutzjustiz.
Tatsächlich waren es die Anwälte, die das öffentlichkeitswirksame Bild einer unmenschlichen Justiz transportierten. Die "Isolationsfolter" im 7. Stock der Stammheimer Haftanstalt - faktisch eher eine rechtsfreie Exklave - und das Possenspiel der peinlichen Vorführung des fast erblindeten "Augenzeugen" Sartre sind exemplarische Versatzstücke einer erfolgreichen Desinformation.
Stammheim war kein Ruhmesblatt
So findet das strafbare Verhalten von Kollegen und deren verhängnisvoller Kassiber- und Waffenschmuggel - letztlich Konsequenz einer zunehmend unter den rüden Einfluss der Mandanten geratenen Verteidigung – in der Dokumentation zwar Erwähnung. Ebenso wie der Hinweis auf die personellen Kontinuitäten in der deutschen Nachkriegsjustiz geschieht dies allerdings nur, um das eigene Verhalten der befragten Zeitzeugen zu beschönigen.
Nein, Stammheim war kein Ruhmesblatt. Zwar hat der Gesetzgeber immer wieder gegengesteuert, gegen eine verfahrenssprengende Personalstrategie der Wahlverteidigung, gegen die mit Hilfe eines Hungerstreiks herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit und gegen den scheinbar unbeschränkten Nachrichtenaustausch drinnen wie draußen. Doch es half alles nichts. Alles wurde als Beleg für den Vernichtungswillen des Staates ausgegeben und angenommen.
Die Binnensicht der bedauernswerten Richter, die sich damals wie heute so anders zeigen, als sie von ihren Widersachern gezeichnet worden sind, nicht zuletzt aber die Mitschnitte der aggressiven Scharmützel von Anwälten und Angeklagten runden das Bild dieses Prozesses als zermürbendes Schauspiel ab, in dem den Angehörigen der Justiz die Rolle des Bösewichts zugemessen wurde.
Der Autor Kay Nehm war von 1994 bis zu seinem Ruhestand 2006 Generalbundesanwalt. Von 1973 bis 1978 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Bundesanwaltschaft abgeordnet.
Kay Nehm, ARD-Doku "Stammheim – Die RAF vor Gericht": Die Justiz als Übeltäter . In: Legal Tribune Online, 25.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22733/ (abgerufen am: 03.07.2024 )
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