Welche Vorschrift ist bei dem Einsatz von Brechmitteln zum Zwecke der Beweissicherung nicht tangiert?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, denn der Brechmitteleinsatz kann eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne der EMRK darstellen. Hierfür muss die Misshandlung jedoch ein Mindestmaß an Schwere aufweisen.
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