Welche Vorschrift ist bei dem Einsatz von Brechmitteln zum Zwecke der Beweissicherung nicht tangiert?
vorherige Frage nächste FrageGenau, denn § 81a Abs. 1 S. 1 regelt die körperliche Untersuchung von außen und erfasst damit nicht die Verabreichung von Brechmitteln als einen körperlichen Eingriff.
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.