Das Bürgerliche Gesetzbuch und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stehen in welchem Rangverhältnis zueinander?
vorherige Frage nächste FrageSo ist es! Schließlich ist ein Versicherungsvertrag gemäß § 1 VVG auch immer ein gegenseitiger Vertrag im Sinne des BGB, weshalb die §§ 104 ff. BGb grundsätzlich einschlägig sind. Ansonsten gilt das Primat des VVG.
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