Das Bürgerliche Gesetzbuch und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stehen in welchem Rangverhältnis zueinander?
vorherige Frage nächste FrageNein. Zwar ist ein Versicherungsvertrag ein gegenseitiger Vertrag im Sinne des BGB, weswegen grundsätzlich auch die §§ 104 ff. BGB Anwendung finden. Allerdings ist das Primat des VVG zu beachten: Die BGB-Normen greifen, wenn im VVG eine speziellere Regelung nicht existiert.
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