Welche nachfolgende Behauptung über die Privatversicherung einerseits und die Sozialversicherung andererseits trifft zu?
vorherige Frage nächste FrageNein, das trifft zwar im Privatversicherungsrecht zu (meist in Form einer Aktiengesellschaft sowie als ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit), jedoch nicht im Sozialversicherungsrecht. Dort agieren sich selbst verwaltende Körperschaften des öffentlichen Rechts.
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