Welche nachfolgende Behauptung über die Privatversicherung einerseits und die Sozialversicherung andererseits trifft zu?
vorherige Frage nächste FrageDas ist völlig falsch: Wie es die Bezeichnung schon nahelegt, ist im Rahmen der Privatversicherung das Privatrecht betroffen, das heißt die zivilrechtlichen Regelungen des VVG und subsidiär des BGB.
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