Welcher Posten stellt keine geschützte Vermögensposition dar?
vorherige Frage nächste FrageLeider falsch. Ein solches Vorkaufsrecht ist laut BGH eine geschützte Vermögensposition (Urt. v. 23.03.1976, Az. 5 StR 82/76). Anders sähe es nur aus, wenn dessen Ausübung keine Vermögensmehrung bedeuten würde.
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