Welcher Posten stellt keine geschützte Vermögensposition dar?
vorherige Frage nächste FrageGut erkannt! Die Kenntnis der Geheimzahl stellt für sich genommen keine Vermögensposition dar (BGH, Urt. v. 17.08.2004, Az. 5 StR 197/04). Anders wäre es zu beurteilen, wenn das Wissen mit dem Besitz der EC-Karte verbunden und damit eine direkte Zugriffsmöglichkeit eröffnet ist.
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