Wofür haftete ein Tierhalter nicht?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, hier greift nach Ansicht des OLG Hamm die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB ein und es verwirklicht sich eine spezifische Tiergefahr (Urt. v. 11.02.2004, Az. 13 U 194/03).
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