Wofür haftete ein Tierhalter nicht?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein, hier greift die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB ein und es verwirklichte sich eine spezifische Tiergefahr, so das OLG Hamm, Urt. v. 15.02.2013, Az. 19 U 96/12.
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