Die Polizeihoheit liegt zwar grundsätzlich bei den Bundesländern, allerdings hat auch der Bund gewisse Kompetenzen. Welche der nachfolgenden klassischen polizeirechtlichen Kompetenzen fällt aber nicht in den Bereich der Bundesgesetzgebung?
vorherige Frage nächste FrageNa, hier liegt doch auf der Hand, dass es sich um Bundesrecht handelt.
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