Rechtsquiz zum Polizei- und Ordnungsrecht


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Frage 2

Die Polizeihoheit liegt zwar grundsätzlich bei den Bundesländern, allerdings hat auch der Bund gewisse Kompetenzen. Welche der nachfolgenden klassischen polizeirechtlichen Kompetenzen fällt aber nicht in den Bereich der Bundesgesetzgebung?

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