Die Polizeihoheit liegt zwar grundsätzlich bei den Bundesländern, allerdings hat auch der Bund gewisse Kompetenzen. Welche der nachfolgenden klassischen polizeirechtlichen Kompetenzen fällt aber nicht in den Bereich der Bundesgesetzgebung?
vorherige Frage nächste FrageDas könnte man annehmen, ist aber leider falsch.
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