Der Schleim von bestimmten Krötenarten aus Mexiko und den USA ruft Rauschzustände hervor. Welche der folgenden Handlungen ist dabei betäubungsmittelrechtlich unerheblich?
vorherige Frage nächste FrageNein. Der Erwerb solcher Kröten ist strafrechtlich bedeutsam gemäß § § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG.
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