Der Schleim von bestimmten Krötenarten aus Mexiko und den USA ruft Rauschzustände hervor. Welche der folgenden Handlungen ist dabei betäubungsmittelrechtlich unerheblich?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Durch den Verkauf solcher Kröten macht man sich möglicherweise wegen Handeltreibens nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG strafbar.
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