Welcher weibliche Vornamen wurde durch deutsche Gerichte in der Vergangenheit zugelassen (mehrere richtige Antworten möglich)?
vorherige Frage nächste FrageGenau. Der Name "London" ist als männlicher und weiblicher Vorname eintragungsfähig, sofern ein weiterer geschlechtsspezifischer Vorname gewählt wird. 26.10.2011 - AG Berlin-Schöneberg 70 III 230/11). Antwort 2 ist ebenfalls richtig.
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