Welcher weibliche Vornamen wurde durch deutsche Gerichte in der Vergangenheit zugelassen (mehrere richtige Antworten möglich)?
vorherige Frage nächste FrageDies ist leider nicht richtig. Pippi Langstrumpf hieß zwar mit vollem Namen "Pippilotta Viktualia Rollgardina Pfefferminza Efraimstochter Langstrumpf", das Amtsgericht Traunstein sah die Benennung nach einem Gartenkraut jedoch kritisch (Beschl. v. 21.12.1995, Az. 3 UR III 2334/95).
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