Kann man seinen Nachnamen durch Antrag bei einer Behörde ändern (mehrere richtige Antworten möglich)?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Nach der Verwaltungsvorschrift Nr. 39 zum Namensänderungsgesetz darf man einen seltenen oder auffälligen Familiennamen ändern, wenn die Öffentlichkeit den Namen auch noch nach langer Zeit mit einem Verbrechen in Verbindung bringt. Antwort Nr. 1 ist ebenfalls richtig.
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