Kann man seinen Nachnamen durch Antrag bei einer Behörde ändern (mehrere richtige Antworten möglich)?
vorherige Frage nächste FrageDas ist richtig. Nach der Verwaltungsvorschrift Nr. 35 zum Namensänderungsgesetz ist dies ein wichtiger Grund zur Änderung eines Familiennamens. Gleiches gilt, wenn der Name "Anlass zu frivolen oder unangemessenen Wortspielen" gibt. Antwort Nr. 3 ist ebenfalls richtig.
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