Tobias Lütke und Lena Weißmeier sind unverheiratet, wollen aber trotzdem, dass ihr Sohn einen Doppelnamen bekommt. Deswegen soll der Junge mit Vornamen Franz Lütke heißen, Familienname soll Weißmeier sein. Darf man ein Kind nach dem eigenen Nachnamen nennen?
vorherige Frage nächste FrageDies ist leider falsch. 1991 wollte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nicht zulassen, dass "Holgerson" als Vorname eingetragen wird (Beschl. v. 03. 09. 1991, Az. 20 W 412/90). 15 Jahr später hat das OLG Karlsruhe für den Vornamen "Andersson" jedoch anders entschieden (Beschl. v. 19.01.2006, Az. 11 Wx 140/05). Inzwischen hat der BGH auch den Namen "Lütke" zugelassen (Beschl. v. 30.04.2008, Az. XII ZB 5/08).
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