Tobias Lütke und Lena Weißmeier sind unverheiratet, wollen aber trotzdem, dass ihr Sohn einen Doppelnamen bekommt. Deswegen soll der Junge mit Vornamen Franz Lütke heißen, Familienname soll Weißmeier sein. Darf man ein Kind nach dem eigenen Nachnamen nennen?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, der Bundesgerichtshof hat am 30. April 2008 entschieden, dass der Sohn mit Zweitnamen "Lütke" genannt werden durfte (Az. XII ZB 5/08). Er hat sich dabei unter anderem darauf gestützt, dass der Klang des Familiennamens Lütke herkömmlichen Vornamen wie zum Beispiel Lüdeke, Luitger und Ludger ähnele.
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