Die so genannten "Farbwahlklauseln" sind ein Dauerbrenner beim BGH.Was hat er diesbezüglich entschieden?
vorherige Frage nächste FrageAber nein! Damit haben die Farbwahlklauseln nichts zu tun. Als Mieter dürfen Sie im Übrigen Ihre Wohnung grundsätzlich so gestalten, wie Sie wollen.
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