Das Thema Miete betrifft uns fast alle. Doch im Bezug auf einzelne Regelungen kursieren die unterschiedlichsten Mythen und Ammenmärchen.Beweisen Sie sich und uns, wie es mit Ihren Kenntnissen im Mietrecht tatsächlich steht!
§ 566 BGB lautet: "Kauf bricht nicht Miete". Diese Formulierung trifft den Regelungsgehalt der Norm aber nicht ganz. Wie müsste es richtig heißen?
nächste FrageRichtig! Der Mieter soll nicht vor schuldrechtlichen Verträgen des Vermieters mit Dritten an sich geschützt werden, sondern vor deren "Vollzug" (beim Kauf der Übereignung).
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