Das Thema Miete betrifft uns fast alle. Doch im Bezug auf einzelne Regelungen kursieren die unterschiedlichsten Mythen und Ammenmärchen.Beweisen Sie sich und uns, wie es mit Ihren Kenntnissen im Mietrecht tatsächlich steht!
§ 566 BGB lautet: "Kauf bricht nicht Miete". Diese Formulierung trifft den Regelungsgehalt der Norm aber nicht ganz. Wie müsste es richtig heißen?
nächste FrageNein. § 566 BGB ist keine Verbotsnorm.
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