Das Mietrechtsänderungsgesetz modifiziert die bestehenden Regelungen über Modernisierungsmaßnahmen von Mietwohnungen in §§ 554 ff. BGB. Was ändert sich nicht?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Der bisherige § 559 BGB, der genau dies festlegt, bleibt erhalten und wird im Zuge der Mietrechtsreform nicht geändert.
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