Das Mietrechtsänderungsgesetz modifiziert die bestehenden Regelungen über Modernisierungsmaßnahmen von Mietwohnungen in §§ 554 ff. BGB. Was ändert sich nicht?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein, dies ändert sich durch das Mietrechtsänderungsgesetz. Die Härtefallprüfung wird erstmals im Rahmen des Mieterhöhungsverfahrens relevant und nicht bereits im Vorfeld der Modernisierungsmaßnahmen.
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