Welche der nachfolgenden Anspruchsgrundlagen ist beim Vorliegen eines ärztlichen Kunstfehlers durch den behandelnden Arzt nicht einschlägig?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt: Hierbei geht es schließlich um eine Amtspflichtverletzung durch einen Beamten und somit nicht um eine mögliche Anspruchsgrundlage im Rahmen der Arzthaftung.
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