Welche der nachfolgenden Anspruchsgrundlagen ist beim Vorliegen eines ärztlichen Kunstfehlers durch den behandelnden Arzt nicht einschlägig?
vorherige Frage nächste FrageNein, das stimmt nicht. Diese Vorschrift ist anwendbar, sie beinhaltet den einschlägigen deliktsrechtlichen Schadensersatzanspruch bei einer Gesundheitsverletzung.
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