Das Arzneimittelrecht regelt Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln. Welches Rechtsgebiet wird hiervon nicht tangiert?
vorherige Frage nächste FrageNein, das ist unsinnig! Natürlich gehört das Arzneimittelrecht zum Medizinrecht, das liegt doch schon begrifflich auf der Hand!
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