Das Arzneimittelrecht regelt Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln. Welches Rechtsgebiet wird hiervon nicht tangiert?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Das Arzneimittelrecht ist sehr wohl Teil des Nebenstrafrechtes. Lesen Sie hierzu die Straf- und Bußgeldvorschriften in den §§ 95 ff. AMG.
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